Streitwertfestsetzung Form

  • Hallo zusammen,

    Ich habe eine (vielleicht blöde) Frage:
    In welcher Form hat eig. ne vorläufige Streitwertfestsetzung stattzufinden?
    Ich sehe es ganz häufig, dass ne vorläufige Streitwertfestsetzung so passiert:
    Verfügung:
    1.) Termin wird bestimmt auf
    2.) Ladung herausgeben
    3.) vorläufiger Streitwert 3.000,00 €
    4.) WV zum Termin

    Später ergeht dann n Urteil o.Ä. ohne weitere Streitwertentscheidung.

    Ich bin jetzt etwas unsicher, ob eig. ne verwertbare vorläufige Festsetzung des Streitwerts stattgefunden hat.
    Die Kommentare sprechen ziemlich einhellig davon, dass (auch) die vorläufige Festsetzung des Streitwerts durch Beschluss erfolgt.

    Wie ist das bei euch? wird da n "richtiger" Beschluss gemacht, oder legt ihr das "als Beschluss" aus, oder schert ihr euch net drum und nehmts so hin?

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • Diese Art einer vorläufigen SW-Festsetzung kenne ich auch. Nach Beendigung des Verfahrens habe ich regelmäßig die Akte d. Richter/in vorgelegt und angefragt, ob der SW nunmehr "endgültig" sein soll - und jedes Mal einen förmlichen Beschluss erhalten. Ich hatte den Eindruck, das vielfach gar nicht mehr an die "vorläufige Festsetzung" gedacht worden ist.

  • Die in Nr. 1 geschilderte Form der Streitwertfestsetzung ist schludrig, wird aber auch von mir gelegentlich verwendet in den Fällen, in denen schon das Aufrufen der Beschlussvorlage unter ForumStar samt anschließender Wartezeit auf die Abarbeitung durch den PC mehr Arbeitszeit verbraucht, als dem Fall angemessen ist. Das ist m.E. z.B. bei einer Abtragung nach § 7 AktO der Fall.

    Dann gibt es noch eine entsprechende Eintragszeile in manchen Formblättern von ForumStar, z.B. dem Formblatt für die Aufforderung zur Berufungserwiderung.

    Generell gilt m.E.:

    -) Natürlich ist bei korrekter Bearbeitung auch für die vorläufige Streitwertfestsetzung ein Beschluss erforderlich.

    -) Der Eintrag ist daher auch nur eine Orientierungshilfe für die Einforderung von Gerichtskosten - Ausnahme: derjenige darf alleine entscheiden und hat nur versehentlich die Überschrift "Beschluss" vergessen. Wenn man will, kann man daher vor den Eintrag "Streitwert vorläufig :25.000,- Euro" auch noch ein "Beschluss" setzen. Manche verkürzen das dann auf "B: Stw 25' " Das hat die untere Verständlichkeitsschwelle dann allerdings wirklich erreicht.

    -) Sobald ein Beteiligter "mehr" braucht, ist daher die richtige Streitwertfestsetzung nachzuholen.

    -) Eine vorläufige Streitwertfestsetzung, gerade in Form eines solchen formlosen Eintrags, ersetzt keine endgültige Streitwertfestsetzung nach Abschluss des Verfahrens. Daher wird ein/e vernünftige/r Entscheider/in mit der abschließenden Entscheidung (Urteil, Vergleichsfeststellung, Kostenentscheidung etc.) immer auch zugleich eine abschließende Streitwertfestsetzung vornehmen bzw., wenn diese versehentlich vergessen worden ist, das auf erneute Altenvorlage nachholen.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!