Löschung einer Duldungsverpflichtung aufgrund Unrichtigkeitsnachweises

  • Ich habe folgenden Fall:

    Im GB ist folgende bpD eingetragen:

    bpD (Duldung des Flugplatzes „xy“ und den damit verbundenen Fluglärm) für die Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtsnachfolger.

    Die Grundstückseigentümer bewilligen und -antragen die Löschung und legen eine beglaubigte Kopie der öffentlichen Bekanntmachung der Wehrbereichsverwaltung Nord - Schutzbereichsbehörde - vom 15.03.2007 vor. Aus dieser geht hervor, dass ein Gebiet in der Stadt Dagobert, der Gemeinde Daisy etc. zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Dagobert erklärt wurde (Anordnung von 1987). Diese Anordnung wird aufgrund § 2 Absatz 5 des Gesetzes über die Beschränkungen von Grundeigentum für militärische Verteidigung (Schutzbereichsgesetz) vom 07.12.1956 (BGBl. I. S. 899), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz II des Gesetzes zur Novellierung des Verwaltungszustellungsrechts vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354) mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
    Weiter geht daraus hervor, dass durch die Aufhebung der Schutzbereichanordnung die gesetzlichen Beschränkungen in der Nutzung der bisher vom Schutzbereich betroffenen Grundstücke weggefallen sind.

    Würdet ihr aufgrund dieser öffentlichen Bekanntmachung die bpD löschen?
    Ich habe hierbei „Bauchschmerzen“ und tendiere dazu, zumindest die Berechtigte vor der Löschung anzuhören.

    Was meint ihr?

  • Zur Gegenstandslosigkeit aus rechtlichen Gründen siehe BeckOK GBO/Zeiser GBO § 84 Rn. 8. Steht die Dienstbarkeit überhaupt und ausschließlich im rechtlichen Zusammenhang mit dem Schutzbereichsgesetz?

    Die zwingende Anhörung des Berechtigten ergibt sich schon aus § 87 GBO.


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