Warum nimmt MV nicht am ZVG-Portal teil?

  • ...
    Zu § 39 Abs. 1 ZVG: Soweit mir erinnerlich wird das "für die Bekanntmachung des Gerichts bestimmte Blatt" von jedem Gericht selbst festgelegt :gruebel:

    Das bestimmt die jeweilige Landesregierung.
    So wurde aus dem Regierungsamtsblatt (was eh keiner zur Kenntnis nahm) in NRW Justiz.de (=zvg-portal.de).
    Es betrifft ja eh nur die Terminsbestimmung. Alle weiteren Informationen, wie Gutachten pp., liegen in der Autonomie des Gerichts.

  • Nur, um ein mögliches Missverständnis bei mir zu vermeiden: Beim Portal muss das Gericht die Daten doch selber durch Eingabe in entsprechende Masken einpflegen, oder ist das nicht (mehr?) richtig?

    Die meisten Daten muss ich doch eh eingeben, wenn ich einen Beschluss mache. Oder arbeitet ihr noch mit Papier und "in pp"?
    Außerdem machen die Veröffentlichungen bei uns die SE und wir kontrollieren nur.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • ...
    Zu § 39 Abs. 1 ZVG: Soweit mir erinnerlich wird das "für die Bekanntmachung des Gerichts bestimmte Blatt" von jedem Gericht selbst festgelegt :gruebel:

    Das bestimmt die jeweilige Landesregierung.
    So wurde aus dem Regierungsamtsblatt (was eh keiner zur Kenntnis nahm) in NRW Justiz.de (=zvg-portal.de).
    Es betrifft ja eh nur die Terminsbestimmung. Alle weiteren Informationen, wie Gutachten pp., liegen in der Autonomie des Gerichts.

    Es wäre doch, hoffentlich unstreitig, völliger Blödsinn, den Termin im Portal zu veröffentlichen, das Gutachten aber nicht.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Nur, um ein mögliches Missverständnis bei mir zu vermeiden: Beim Portal muss das Gericht die Daten doch selber durch Eingabe in entsprechende Masken einpflegen, oder ist das nicht (mehr?) richtig?


    Es ist nicht nur der Aufwand für die Einstellung, sondern auch ggfs. die Anonymisierung und datenschutzrechtliche Prüfung.
    Ich binde mir doch nicht Aufwand und Haftungsrisiko ans Bein, wenn ich das einfacher haben kann. An dieser Stelle ist Outsourcing wirklich die bessere Lösung.
    Abgesehen davon ist - zumindest bei dem Anbieter, den ich immer beauftragt habe - auch der Service für die Bietinteressenten besser. Gerade die E-Mail-Benachrichtigung bei Terminsaufhebung ist für den Interessenten hilfreich, aber auch für das Gericht, weil es viele Telefonanrufe erspart.

    Zu § 39 Abs. 1 ZVG: Soweit mir erinnerlich wird das "für die Bekanntmachung des Gerichts bestimmte Blatt" von jedem Gericht selbst festgelegt :gruebel:

    Welches Haftungsrisiko?
    Du machst doch auch schon ein paar Jahre ZVG, oder? Hattest du jemals ein Haftungsproblem wegen einer Veröffentlichung?

    Und der Service (der ja erst mal vom Gericht zu erbringen ist) wird in aller Regel vom Gläubiger bzw Schuldner über die Gerichtskosten bezahlt und nicht von den Bietern. Wenn die Bieter Service wollen, sollen sie ihn auch bezahlen, meine Meinung. Das Portal bietet genug "Service" und kurz vor dem Termin bei Gericht nachzufragen sollte jedem Interessenten zuzumuten sein. Und auch wenn wir öfter Termine mit tlw deutlich über 80 Leuten haben, bedeutet das nicht, dass die SE tagelang nur am Telefon sitzt.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Je größer der Informationsgehalt, umso größer die Bieterkonkurrenz.

    Sie soll ...... Erwerbsinteressenten auf denTermin aufmerksam machen, um durch eine Konkurrenz von Bietern eine Versteigerungdes Grundstücks zu einem seinem Wert möglichst entsprechenden Gebotzu erreichen, vergl. BGH vom 29.09.2011, V ZB 65/11, Rn. 7

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • ich kann aus MV sagen, dass ich im Groben Kai und Jörg sowie hiro zustimmen. Soweit ich weiß gibt es hier noch keine Anweisung, dass die Veröffentlichung auf dem Portal statt dem Amtlichen Anzeiger sein muss. Soweit ich mich erinnere, hatte sich damals eine Mehrheit gegen eine solche Anweisung der ausschließlichen Veröffentlichung im Portal ausgesprochen. Ich möchte die detaillierten Gründe hier nicht darstellen und auch an einer Grundsatzdiskussion nicht teilnehmen. Soweit ich mich erinnere wurden in einem anderen Thread bereits ausführlich diverse Meinungen ausgetauscht. Ich wollte nur - da hier bemängelt - eine Meldung aus MV dazu abgeben

  • ich kann aus MV sagen, dass ich im Groben Kai und Jörg sowie hiro zustimmen. Soweit ich weiß gibt es hier noch keine Anweisung, dass die Veröffentlichung auf dem Portal statt dem Amtlichen Anzeiger sein muss. Soweit ich mich erinnere, hatte sich damals eine Mehrheit gegen eine solche Anweisung der ausschließlichen Veröffentlichung im Portal ausgesprochen. Ich möchte die detaillierten Gründe hier nicht darstellen und auch an einer Grundsatzdiskussion nicht teilnehmen. Soweit ich mich erinnere wurden in einem anderen Thread bereits ausführlich diverse Meinungen ausgetauscht. Ich wollte nur - da hier bemängelt - eine Meldung aus MV dazu abgeben



    Die Veröffentlichung im amtlichen Anzeiger ist -mit Verlaub- ähnlich sinnvoll wie ein Anheften in der Behördentoilette. In beiden Fällen werden Leute drüber stolpern, die die es interessieren sollte, sehen es eher nicht.

    Araya
    Viele Gerichte veröffentlichen unter http://www.zvg-portal.de ohne die Gutachten zu veröffentlichen. Verstanden habe ich das noch nie. Natürlich kann ich die haftungsrechtlichen Punkte von hiro u.a. nachvollziehen, aber ist nicht per se jede Tätigkeit eines Gerichts in Deutschland mit einem Haftungsrisiko verbunden?

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)


  • Welches Haftungsrisiko?
    Du machst doch auch schon ein paar Jahre ZVG, oder? Hattest du jemals ein Haftungsproblem wegen einer Veröffentlichung?


    Ich nicht. Aber der von mir beauftragte Anbieter hat mal (um einen längeren Rechtsstreit zu vermeiden) eine gewisse Summe (soweit erinnerlich ganz niedriger vierstelliger Bereich) gezahlt.
    Grundsätzlich stellt sich die Frage, was ich alles prüfen muss, bevor ich z.B. ein Gutachten im ZVG-Portal einstelle. Das wäre mir zu viel Aufwand.

    Und der Service (der ja erst mal vom Gericht zu erbringen ist) wird in aller Regel vom Gläubiger bzw Schuldner über die Gerichtskosten bezahlt und nicht von den Bietern.


    Wie Kai schon geschrieben hat - im Vergleich zu dem, was die örtliche Tageszeitung verlangt, ist das eine wirklich zu vernachlässigende Größe. Hinzu kommt das von Le Flor de Cano Gesagte.

    Das Portal bietet genug "Service" und kurz vor dem Termin bei Gericht nachzufragen sollte jedem Interessenten zuzumuten sein. Und auch wenn wir öfter Termine mit tlw deutlich über 80 Leuten haben, bedeutet das nicht, dass die SE tagelang nur am Telefon sitzt.


    Es geht nicht darum, was ich den Interessenten zumute, sondern wie ich den eigenen Service entlasten kann - und das hat sich deutlich bemerkbar gemacht.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!


  • Araya
    Viele Gerichte veröffentlichen unter http://www.zvg-portal.de ohne die Gutachten zu veröffentlichen. Verstanden habe ich das noch nie. Natürlich kann ich die haftungsrechtlichen Punkte von hiro u.a. nachvollziehen, aber ist nicht per se jede Tätigkeit eines Gerichts in Deutschland mit einem Haftungsrisiko verbunden?


    An dieser Stelle muss man schon differenzieren - natürlich habe ich ein grundsätzliches Haftungsrisiko, wenn ich einen Fehler mache.
    Aber ich meinte die ganzen Fallstricke wie Urheberrecht, DSGV, Anbieterhaftung usw.. Wie gesagt, die binde ich mir doch nicht ohne Not ans Bein.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • [quote='Bukowski','RE: Warum nimmt MV nicht am ZVG-Portal teil?'] Aber ich meinte die ganzen Fallstricke wie Urheberrecht, DSGV, Anbieterhaftung usw.. Wie gesagt, die binde ich mir doch nicht ohne Not ans Bein.

    Es gibt auch Gerichte, die veröffentlichen nicht mehr das Gutachten, sondern ein vom Gutachter erstelltes Exposé. Wobei ich davon ausgehe, dass das im Vorfeld mit dem Gutachter so abgesprochen ist. Schließlich kann ja auch jeder in das Gutachten vor Ort Einsicht nehmen.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Soweit ich weiß gibt es hier noch keine Anweisung, dass die Veröffentlichung auf dem Portal statt dem Amtlichen Anzeiger sein muss. [...]

    Es geht ja nicht um Ausschließlichkeit sondern um auch. Aber lassen wir das, ich glaube, die Sichtweisen sind in diesem Thread echt deutlich geworden, und vielen Dank dafür.

    Ich wollte nur - da hier bemängelt - eine Meldung aus MV dazu abgeben

    Ja, das ist nett. Aber noch hilfreicher wäre es, zu erfahren, was der "Amtliche Anzeiger" für MV ist und wo man den findet. Ist der im Internet?

    Tut mir leid, wenn das eine blöde Frage ist, aber: http://bfy.tw/O4cj.

    Ich habe da trotz intensiver Suche nichts gefunden, wo ich irgendwelche ZV-Termine finde. Nur Landtagsdrucksachen und so.

    Grüße
    T.

  • Ja, das ist nett. Aber noch hilfreicher wäre es, zu erfahren, was der "Amtliche Anzeiger" für MV ist und wo man den findet. Ist der im Internet?

    Tut mir leid, wenn das eine blöde Frage ist, aber: http://bfy.tw/O4cj.

    1. Treffer, dort steht -unter Ziffer 3-, was der Amtliche Anzeiger ist und wie man an die gedruckte Ausgabe kommt.

  • ich kann aus MV sagen, dass ich im Groben Kai und Jörg sowie hiro zustimmen. Soweit ich weiß gibt es hier noch keine Anweisung, dass die Veröffentlichung auf dem Portal statt dem Amtlichen Anzeiger sein muss. Soweit ich mich erinnere, hatte sich damals eine Mehrheit gegen eine solche Anweisung der ausschließlichen Veröffentlichung im Portal ausgesprochen. Ich möchte die detaillierten Gründe hier nicht darstellen und auch an einer Grundsatzdiskussion nicht teilnehmen. Soweit ich mich erinnere wurden in einem anderen Thread bereits ausführlich diverse Meinungen ausgetauscht. Ich wollte nur - da hier bemängelt - eine Meldung aus MV dazu abgeben

    Die Veröffentlichung im amtlichen Anzeiger ist -mit Verlaub- ähnlich sinnvoll wie ein Anheften in der Behördentoilette. In beiden Fällen werden Leute drüber stolpern, die die es interessieren sollte, sehen es eher nicht.

    Araya
    Viele Gerichte veröffentlichen unter http://www.zvg-portal.de ohne die Gutachten zu veröffentlichen. Verstanden habe ich das noch nie. Natürlich kann ich die haftungsrechtlichen Punkte von hiro u.a. nachvollziehen, aber ist nicht per se jede Tätigkeit eines Gerichts in Deutschland mit einem Haftungsrisiko verbunden?

    Für uns ist das ZVG-Portal der "amtliche Anzeiger". Wir veröffentlichen nicht mehr im Staatsanzeiger. Damit erreichen wir jeden, weltweit. Internetzugang und keine lokale Zensur vorausgesetzt natürlich.

    Ist mir noch gar nicht aufgefallen. Finde ich, gelinde gesagt, lächerlich.

    Was sollte mich für ein Haftung treffen, wenn ich eine amtliche Seite nutze und die Vorgaben einhalte? Da bin ich zu 100% raus!
    Wir machen täglich Beschlüsse mit weitreichenden Folgen für die Betroffenen aber beim Portal ist man "unsicher"?

    Naja, zunächst mal sind wir dazu da, unsere Arbeit zu erledigen. Und die Nutzung des Portals ist eine immense Erleichterung.

    Ein Exposee zu veröffentlichen aber nicht das Gutachten mit dem Verweis, dass das Gutachten bei Gericht einsehbar ist, ist ja wohl auch eher ein schlechter Witz. Zumal ja dann die Entlastung gerade nicht erreicht wird.

    Für unnötigen Service bzw die Kostentragungspflicht beim Falschen ist jeder Euro ein Euro zu viel.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ja, das ist nett. Aber noch hilfreicher wäre es, zu erfahren, was der "Amtliche Anzeiger" für MV ist und wo man den findet. Ist der im Internet?

    Tut mir leid, wenn das eine blöde Frage ist, aber: http://bfy.tw/O4cj.

    1. Treffer, dort steht -unter Ziffer 3-, was der Amtliche Anzeiger ist und wie man an die gedruckte Ausgabe kommt.

    Danke.

    Also ich suche das Amtsblatt und / oder den Amtlichen Anzeiger. Und da steht wie ich die kostenpflichtig als Papier bekomme. Ich dachte ja zuerst, dass damit dem §39 ZVG nicht genüge getan würde, weil es sich bei einer gedruckten Publikation eben nicht um ein elektronisches Informationssystem handelt. Aber da steht ja ein "oder" in dem Satz.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!