Hallo,
hier (mein Verfahren führt) wurde eine nachträgliche Gesamtgeldstrafe gebildet und die Einziehung aus meinem Verfahren wurde auch aufrechterhalten. Jetzt ist meine Frage, ob durch die Aufrechterhaltung eine neue Rechnung für den VU erstellt werden muss (für die Einziehung) oder ob die Vollstreckung einfach fortgesetzt werden kann.
Sofern die Einziehung aus dem einbezogenen Verfahren aufrechterhalten worden wäre, hätte ich hier ja auch eine neue Rechnung erstellt, oder? Oder würd man hier nur die Änderung der Zahlungsmodalitäten mitteilen?
Vielen Dank schon mal im Voraus