Aufrechterhalten der Einziehung bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung

  • Hallo,

    hier (mein Verfahren führt) wurde eine nachträgliche Gesamtgeldstrafe gebildet und die Einziehung aus meinem Verfahren wurde auch aufrechterhalten. Jetzt ist meine Frage, ob durch die Aufrechterhaltung eine neue Rechnung für den VU erstellt werden muss (für die Einziehung) oder ob die Vollstreckung einfach fortgesetzt werden kann.
    Sofern die Einziehung aus dem einbezogenen Verfahren aufrechterhalten worden wäre, hätte ich hier ja auch eine neue Rechnung erstellt, oder? Oder würd man hier nur die Änderung der Zahlungsmodalitäten mitteilen?
    Vielen Dank schon mal im Voraus

  • Hallo,

    bei einer nachträglichen Gesamtstrafe wird bei uns immer ein neues Rechnungszeichen vergeben, daher ist es notwendig eine neue Rechnung zu erstellen.
    Was läuft denn derzeit für eine (Zwangs)Vollstreckung? bei einer Kontopfändung reicht es vielleicht das neue Rechnungszeichen mitzuteilen.

  • Hier läuft die Strafvollstreckung einer Gesamtgeldstrafe und einer Einziehung von Wertersatz.
    Hier werde m.W. keine neue Rechnungszeichen (Kassenzeichen/Verwendungszweck?) bei Erstellung einer nachträglichen Rechnung vergeben.
    Ein Aktenzeichen behält hier immer dasselbe Kassenzeichen, bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung auch.

    Eine neue Rechnungserstellung bei dem Wertersatz würde auch eine neue Zahlungsfrist auslösen, die ihm m.E. nicht zusteht.

    Die eigentliche Frage ist daher, was ist die Grundlage der Einziehungsentscheidung? Die ursprüngliche Entscheidung oder der nachträgliche GS-Beschuss? Soll dann auch neu belehrt werden? Das kann ja eigenich nicht sein.

  • Da das Gericht bei einer Gesamtstrafenentscheidung neu zu prüfen hat, ist die Rechtsgrundlage m. E. die nachträgliche Gesamtstrafenentscheidung. Auch das Aufrechterhalten ist eine Entscheidung und trägt die neue Rechtskraft.

    Wenn es schnell gehen muss, weil durch Zwangsvollstreckung was zu holen ist, dann kannst du ja die Frist abkürzen und die Mahnung weglassen.

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