freiwillige Ratenzahlung

  • Hallo :)

    Wie handhabt ihr es denn, wenn euch eine PKH- Partei eine freiwillige Ratenzahlung anbietet, um keine
    Erklärung einreichen zu müssen. Ich hab damit immer so meine Schwierigkeiten, da ich ja nicht weiß,
    ob die Partei nicht auch Vermögenswerte hat, bei denen ich eine Einmalzahlung anordnen müsste oder
    Einkommen, das zu einer höheren monatlichen Rate führen würde, wie die, die mir angeboten wird :(

  • So einen Fall hatte ich noch nicht. Ich würde ein solches Angebot akzeptieren, wenn gewährleistet ist, dass die zu zahlenden Gesamtkosten bei Zugrundelegung der angebotenen Raten innerhalb weniger Monate getilgt sind und nicht die Gefahr besteht, dass die Vierjahresfrist demnächst abläuft.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Für Ratenzahlungen sind bei uns die Gerichtskassen zuständig. Die werden wissen, was sie dann machen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Zitat

    Für Ratenzahlungen sind bei uns die Gerichtskassen zuständig. Die werden wissen, was sie dann machen.

    Für die nicht zum Soll gestellten PKH-Kosten?

    Ich habe anhand der vorherigen Erklärung, der Höhe der entstandenen Kosten und der angebotenen Ratenhöhe abgewägt, habe aber meistens angenommen. Die Höhe ist ja nicht in Stein gemeißelt und steht einer weiteren Überprüfung nicht im Wege, wenn die Zahlungen nicht eingehalten werden.

  • Solange die Ratenhöhe ausreicht um die Kosten in 48 Raten zu decken, nehme ich die kommentarlos an: Besser einer zahlt regelmäßig freiwillig, wenn auch weniger, als wenn die korrekten Raten (die ja auch geringer ausfallen könnten oder gar nicht kommen können) nicht gezahlt werden.

    Ruft mich eine PKH-Partei im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens an, um Fragen zu stellen, kommt dann merkwürdigerweise ganz häufig ein Ratenangebot.

  • Ich tauche dann auch mal wieder auf…

    Freiwillige Ratenzahlungsangebote im Zuge des eingeleiteten Nachprüfungsverfahrens kommen bei mir vor. Selten, aber es passiert. Die nehme ich dann auch an.

    Tenor mit Ratenanordnung so, wie man das sonst bei einer Ratenanordnung machen würde.

    „Gründe:

    Die Partei ist nach eigenen Angaben zu einer Ratenzahlung in vorgenannter Höhe in der Lage.

    Die Prozesskostenhilfebewilligung ist daher gem. § 120 a Abs. 1 S. 1 ZPO entsprechend abzuändern.“

    Kurz und schmerzlos. Man kann die üblichen Einleitungssätze zu „PKH wurde durch Beschluss vom _____ bewilligt“ und „das Gericht kann abändern, wenn sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verbessern“ natürlich davor setzen.

    An den Schluss eines Ratenanordnungsbeschlusses (vor die RMB) packe ich in der Regel noch den Hinweis, dass der Zahlungsplan von der Gerichtskasse/Zentralen Zahlstelle Justiz erstellt wird und zeitnah in einem gesonderten Schreiben übersandt werden wird. RMB drunter, Frist setzen, Kosten, ggf. Wiedervorlage, wenn die Differenzvergütung fällig ist (falls es dafür ausreicht).

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Ok, aber nehmen wir mal an, er kann irgendwann keine Raten mehr zahlen oder schreibt, dass er die Raten nicht mehr in dergleichen Höhe zahlen kann.
    Wie überprüfe ich das denn dann? Ich habe ja keine Erklärung zu meiner Ratenanordnung in der Akte.
    Ich müsste dann ja eine Vergleichsberechnung machen.
    Bei wenigen Raten wird das eher nicht passieren. Aber bei mehr als 6- 12 Raten halte ich das schon für denkbar...

  • Die Überprüfung erfolgt wie sonst auch: Neue Erklärung verlangen und mit der ursprünglichen (seinerzeit für die Bewilligung der PKH eingereichten) vergleichen. Die zwischenzeitlich "freiwillig" geleisteten Raten bleiben für die Vergleichsberechnung außer Betracht. Es wird lediglich deren Summe von der Gesamtschuld abgezogen.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Die Überprüfung erfolgt wie sonst auch: Neue Erklärung verlangen und mit der ursprünglichen (seinerzeit für die Bewilligung der PKH eingereichten) vergleichen. Die zwischenzeitlich "freiwillig" geleisteten Raten bleiben für die Vergleichsberechnung außer Betracht. Es wird lediglich deren Summe von der Gesamtschuld abgezogen.

    :daumenrau

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Im Fall eines Abänderungsantrages muss ich eh eine Gesamtschau machen: Ich prüfe dann, wie die aktuellen Verhältnisse sind. Kommt keine Ratenzahlung mehr in Betracht: Gut, stelle ich die ein. Sind die Raten höher, lege ich den Abänderungsantrag als Mitteilung nach § 120 a aus. Wird auf dieser nach einem Hinweis nicht zurückgenommen, werden die höheren Raten festgesetzt. Klar, kommen dann niedrige Raten raus, setze ich die fest.

  • Zitat

    Für Ratenzahlungen sind bei uns die Gerichtskassen zuständig. Die werden wissen, was sie dann machen.

    Für die nicht zum Soll gestellten PKH-Kosten?

    Ich habe anhand der vorherigen Erklärung, der Höhe der entstandenen Kosten und der angebotenen Ratenhöhe abgewägt, habe aber meistens angenommen. Die Höhe ist ja nicht in Stein gemeißelt und steht einer weiteren Überprüfung nicht im Wege, wenn die Zahlungen nicht eingehalten werden.

    Ich hatte #1 so verstanden, dass es um das Einreichen vor der ersten Bewilligung geht und er sagt, dann zahle ich lieber freiwillig.

    Wenn bereits PKH bewilligt wurde und es um die turnusmäßige Überprüfung geht, hat die GK damit natürlich nichts mehr zu tun.


    Bei PKH hatte ich das, so ich mich erinnern kann, noch nicht. Ich denke, ich würde es annehmen, besser als nix!

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Die Überprüfung erfolgt wie sonst auch: Neue Erklärung verlangen und mit der ursprünglichen (seinerzeit für die Bewilligung der PKH eingereichten) vergleichen. Die zwischenzeitlich "freiwillig" geleisteten Raten bleiben für die Vergleichsberechnung außer Betracht. Es wird lediglich deren Summe von der Gesamtschuld abgezogen.

    :daumenrau

  • Wenn die von der Partei freiwillig gezahlten raten niedriger sind als die Raten, die sie nach § 115 ZPO zahlen müsste, dann kann es doch sein, dass man den beigeordneten Rechtsanwalt um seine weitere Vergütung bringt. Ich sehe das Risiko, dass da ein Haftungsfall draus werden könnte.

    Deshalb würde ich mich auch nie auf freiwillig gezahlte Raten einlassen, ohne zu wissen, wie hoch die tatsächliche Zahlungsverpflichtung ist.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer


  • Deshalb würde ich mich auch nie auf freiwillig gezahlte Raten einlassen, ohne zu wissen, wie hoch die tatsächliche Zahlungsverpflichtung ist.

    :meinung:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!