An die Vollstreckungskollegen und -kolleginnen bei den Staatsanwaltschaften:
Wird in Euren Häusern auch die Meinung vertreten, dass die von Euch ausgestellten Europäischen Haftbefehle nach Maßgabe des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 27. Mai 2019 unwirksam sind?