§ 140 InsO - Steuererstattung

  • Wann ist denn eigentlich bei der Pfändung eines Steuererstattungsanspruchs der richtige Zeitpunkt für die Bewertung der Anfechtbarkeit? Mit Ablauf des Veranlagungsjahres? Oder erst in dem Moment, in dem er beschieden wird? Kennt jemand hierzu Rechtsprechung? Danke schön!

  • Einkommensteuererstattungsansprüche entstehen, wenn der Tatbestand verwirklicht ist. Da hier eine Jahressteuer nach Ablauf des entsprechenden Kalenderjahres.

    Deswegen aber nicht gleich die Flinte ins Korn werfen. Erst einmal können vorfristige Pfändungen, also Erstattungsansprüche für 2019, gepfändet am 12.06.2019 nichtig sein, 46 VI AO.
    Und daran denken, dass der Gläubiger selbst die Einkommensteuer nicht selbst erstellen kann. Es bedarf also einer Rechtshandlung des Schuldners, nämlich der Erstellung der Steuererklärung, damit der Anspruch werthaltig gemacht wird. Und der Zeitpunkt kann ja wesentlich später liegen.

    Das war jetzt mal ein Schuss ins Blaue. Ich lasse mich gerne korrigieren. Entscheidungen habe ich gerade nicht zur Hand.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

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