Hallo
Ich könnte schwören, dass ich hierzu schon einmal etwas hier im Forum gelesen habe. Über die Suchfunktion wurde ich jedoch nicht fündig.
Zum Fall:
Es wurde die Eröffnung eines IK-Verfahrens vom Schuldner beantragt und zugleich vom ihm eine Abtretungserklärung unterzeichnet. Das Verfahren wurde vor einigen Monaten eröffnet. Nach Insolvenzeröffnung meldet sich nun ein Betreuer des Schuldners. Ausweislich der Bestellungsurkunde besteht die Betreuung schon seit vielen Jahren insbesondere auch für Vermögensangelegenheiten. Zugleich wurde ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet.
Das war hier bislang nicht bekannt.
Wie bekommt man hier die Kuh vom Eis?