Eröffnung auf Antrag Betreuter bei Einwilligungsvorbehalt

  • Hallo
    Ich könnte schwören, dass ich hierzu schon einmal etwas hier im Forum gelesen habe. Über die Suchfunktion wurde ich jedoch nicht fündig.

    Zum Fall:
    Es wurde die Eröffnung eines IK-Verfahrens vom Schuldner beantragt und zugleich vom ihm eine Abtretungserklärung unterzeichnet. Das Verfahren wurde vor einigen Monaten eröffnet. Nach Insolvenzeröffnung meldet sich nun ein Betreuer des Schuldners. Ausweislich der Bestellungsurkunde besteht die Betreuung schon seit vielen Jahren insbesondere auch für Vermögensangelegenheiten. Zugleich wurde ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet.
    Das war hier bislang nicht bekannt.

    Wie bekommt man hier die Kuh vom Eis? :gruebel:

  • Vielleicht in analoger Anwendung von:

    Stellt sich im eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren heraus, dass die dem Antragauf Restschuldbefreiung beizufügende Abtretungserklärung nicht vorliegt, so darf dasInsolvenzgericht dem Schuldner für die Nachreichung der Abtretungserklärung keineFrist setzen, die kürzer ist als ein Monat.

    BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - IX ZB 112/08

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • So in etwa würde ich auch vorgehen.

    Die Eröffnung ist wirksam auch wenn nie ein wirksamer Antrag vorlag.
    Die Abtretungserklärung fehlt, d.h. ist nicht wirksam. Also Betreuer auffordern Abtretungserklärung noch nach zu reichen

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