Hallo,
ich hatte gestern eine Schuldnerin bei mir, die den Freibetrag auf ihrem P-Konto erhöht haben möchte. Sie hat angefangen sich als Tagesmutter selbständig zu machen. Vom Kreis bekommt sie insgesamt für 4 Kinder ca. 1.600 € und zusätzlich noch weitere 150,00 €. Jetzt sagt sie, da sie dann selbständig wäre, dass sie noch Beiträge zur Berufsgenossenschaft und Rentenversicherung, sowie Steuern zahlen müsste, deswegen hätte sie gerne den Freibetrag erhöht.
Sie konnte aber nicht sagen, welche Beträge nun genau gezahlt werden müssen, da sie erst als Tagesmutter angefangen hat. Derzeit habe ich also über die zusätzlichen Ausgaben keinerlei Anhaltspunkte. Zurzeit geht es für diesen Monat um einen weiteren Freibetrag von 600 €, da sie nur über den Grundfreibetrag verfügen kann.
Der Kreis zahlt derzeit auch die Krankenversicherung, was sich aber wohl in nächster Zukunft auch ändern wird.
Sie selbst kann nicht einschätzen wie viele Steuern auf sie zukommen werden.
Grundsätzlich denke ich, dass man den Freibetrag über § 850k IV ZPO i.v.m. § 850f ZPO (besondere Bedürfnisse aus beruflichen Gründen) erhöhen könnte. Problem wird jedoch sein, dass Steuern erst nachträglich zu zahlen sind und das Geld dann ja bereits an den Gläubiger ausgekehrt wurde.
Hat jemand Ideen, wie ich hier am bestehen vorgehen kann? Oder vielleicht sogar einen ähnlichen Fall?
Einen Antrag konnte ich noch nicht aufnehmen, da nicht klar war, welcher ihrer Gläubiger genau das Konto pfändet. Dies bringt sie in Erfahrung und wird dann wiederkommen, um einen Antrag zu stellen.