Erhöhung Freibetrag selbständige Tagesmutter

  • Hallo,

    ich hatte gestern eine Schuldnerin bei mir, die den Freibetrag auf ihrem P-Konto erhöht haben möchte. Sie hat angefangen sich als Tagesmutter selbständig zu machen. Vom Kreis bekommt sie insgesamt für 4 Kinder ca. 1.600 € und zusätzlich noch weitere 150,00 €. Jetzt sagt sie, da sie dann selbständig wäre, dass sie noch Beiträge zur Berufsgenossenschaft und Rentenversicherung, sowie Steuern zahlen müsste, deswegen hätte sie gerne den Freibetrag erhöht.
    Sie konnte aber nicht sagen, welche Beträge nun genau gezahlt werden müssen, da sie erst als Tagesmutter angefangen hat. Derzeit habe ich also über die zusätzlichen Ausgaben keinerlei Anhaltspunkte. Zurzeit geht es für diesen Monat um einen weiteren Freibetrag von 600 €, da sie nur über den Grundfreibetrag verfügen kann.
    Der Kreis zahlt derzeit auch die Krankenversicherung, was sich aber wohl in nächster Zukunft auch ändern wird.
    Sie selbst kann nicht einschätzen wie viele Steuern auf sie zukommen werden.

    Grundsätzlich denke ich, dass man den Freibetrag über § 850k IV ZPO i.v.m. § 850f ZPO (besondere Bedürfnisse aus beruflichen Gründen) erhöhen könnte. Problem wird jedoch sein, dass Steuern erst nachträglich zu zahlen sind und das Geld dann ja bereits an den Gläubiger ausgekehrt wurde.

    Hat jemand Ideen, wie ich hier am bestehen vorgehen kann? Oder vielleicht sogar einen ähnlichen Fall?
    Einen Antrag konnte ich noch nicht aufnehmen, da nicht klar war, welcher ihrer Gläubiger genau das Konto pfändet. Dies bringt sie in Erfahrung und wird dann wiederkommen, um einen Antrag zu stellen.

  • Zitat

    Ggf. über § 850i ZPO?

    Da sie die Beträge regelmäßig jeden Monat auf das Konto bekommt, ist die Vergütung wiederkehrend und gleichbleibend, daher scheint mir § 850i ZPO schon auszuscheiden. Lediglich, wenn Kinder dazu kommen oder wechseln, ändern sich die Beträge. Bis September sind die Beträge aber erstmal gleichbleibend.

  • 850 k ist doch nicht dazu da eine SElbstständigkeit zu ermöglichen. Das funktioniert so gar nicht.

    Also siehst du gar keine Möglichkeit? Das heißt ja auch weitergehend, dass jedem Schuldner die Möglichkeit damit verwehrt wird, sich selbständig zu machen.

    Na gut, das P-Konto ist dann wohl tatsächlich nur dafür da den Selbstbehalt zu schützen und nicht andere Interessen. Das werde ich dann so wohl weiter geben.

  • 850 k ist doch nicht dazu da eine SElbstständigkeit zu ermöglichen. Das funktioniert so gar nicht.


    Kann man denn wirklich differenzieren, ob eine Selbstständigkeit gerade erst begonnen werden soll oder schon ausgeübt wird? :gruebel:

    (Aus Sicht der Gläubiger dürfte es allemal lukrativer sein, wenn die Schuldnerin statt z. B. ALGII zu beziehen, nun arbeit und Einkommen erzielt. Und Tagesmütter dürften in der heutigen Zeit ja gefragt sein, so dass wohl auch künftig entsprechende Einnahmen fließen werden.)

  • wenn ich den Freibetrag des P-Kto. so hoch setze, dass ich alle Ausgaben der Selbständigkeit mit abdecke, würde ich doch als VollstreckunsG im Prinzip entscheiden, dass die neuen Verbindlichkeiten aus der Selbständigkeit bevorzugt werden und die alten weiter offen bleiben. Das ist doch nicht meine Aufgabe.

    Freigeben nach 850 k kann ich nur zum Lebensunterhalt

  • wenn ich den Freibetrag des P-Kto. so hoch setze, dass ich alle Ausgaben der Selbständigkeit mit abdecke, würde ich doch als VollstreckunsG im Prinzip entscheiden, dass die neuen Verbindlichkeiten aus der Selbständigkeit bevorzugt werden und die alten weiter offen bleiben. Das ist doch nicht meine Aufgabe.

    Freigeben nach 850 k kann ich nur zum Lebensunterhalt


    Eine Erhöhung, dass alle Ausgaben der Selbständigkeit abgedeckt sind, geht natürlich nicht. Einiges muss die Schuldnerin auch aus Ihrem normalen Freibetrag bezahlen.

    Aber etliche der hier genannten Positionen dürften zu berücksichtigen sein, z. B. Kranken- und Rentenversicherung und Steuern. Diese schmälern bei einem Schuldner im Angestelltenverhältnis genauso dessen Einkommen.

  • Zitat

    Aber etliche der hier genannten Positionen dürften zu berücksichtigen sein, z. B. Kranken- und Rentenversicherung und Steuern. Diese schmälern bei einem Schuldner im Angestelltenverhältnis genauso dessen Einkommen.

    Aber wie lasse ich mir die nachweisen, wenn bspw. Steuern nur sehr viel später gezahlt werden müssen (gehe davon aus, dass die Steuern nur einmal im Jahr gezahlt werden über die Einkommensteuererklärung :gruebel: aber mit Steuern kenne ich mich nicht aus).

    Für die Versicherung kann ich mir ja entsprechende Nachweise vorlegen lassen, sobald die Schuldnerin diese hat.

    Zitat

    Kann man denn wirklich differenzieren, ob eine Selbstständigkeit gerade erst begonnen werden soll oder schon ausgeübt wird?

    Die beginnt gerade erst. Wenn ich das richtig verstanden habe, hat sie jetzt den ersten Monat die Vergütung erhalten. Ansonsten hätte sie ja auch schon Nachweise über Versicherung und Steuern gehabt. Es wurde ihr lediglich mitgeteilt, dass sie jeden Monat 200-300 € beiseite legen soll für die Steuern, dies ist ja aber aufgrund des P-Kontos nicht möglich.

  • Zitat

    Aber etliche der hier genannten Positionen dürften zu berücksichtigen sein, z. B. Kranken- und Rentenversicherung und Steuern. Diese schmälern bei einem Schuldner im Angestelltenverhältnis genauso dessen Einkommen.

    Aber wie lasse ich mir die nachweisen, wenn bspw. Steuern nur sehr viel später gezahlt werden müssen (gehe davon aus, dass die Steuern nur einmal im Jahr gezahlt werden über die Einkommensteuererklärung :gruebel: aber mit Steuern kenne ich mich nicht aus).

    Für die Versicherung kann ich mir ja entsprechende Nachweise vorlegen lassen, sobald die Schuldnerin diese hat.

    Zitat

    Kann man denn wirklich differenzieren, ob eine Selbstständigkeit gerade erst begonnen werden soll oder schon ausgeübt wird?

    Die beginnt gerade erst. Wenn ich das richtig verstanden habe, hat sie jetzt den ersten Monat die Vergütung erhalten. Ansonsten hätte sie ja auch schon Nachweise über Versicherung und Steuern gehabt. Es wurde ihr lediglich mitgeteilt, dass sie jeden Monat 200-300 € beiseite legen soll für die Steuern, dies ist ja aber aufgrund des P-Kontos nicht möglich.

    Evtl. kann sie beim Finanzamt die Berechnung einer Steuervorauszahlung beantragen (ist zwar unüblich, wäre hier aber für den Antrag hilfreich).

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