Kostenfestsetzung §788 ZPO auch für Mobiliarvollstreckungskosten ?

  • Vorliegend habe ich einen Kostenfestsetzungsantrag, in dem die Festsetzung der Kosten für die Zwangsvollstreckung gemäß §788 ZPO begehrt wird. Beantragt sind neben den Kosten der dinglichen Rechtsverfolgung aber auch beispielsweise Verfahrensgebühren nach Nr. 3309 für einen Vollstreckungsauftrag sowie Erlass eines PfÜbs und Gerichtsvollzieherkosten.
    Ich habe bisher noch keine passende Antwort gefunden, da die Meinungen teils auseinander gehen.
    Können die Kosten der vorherigen Mobiliarvollstreckung vom Versteigerungsgericht mit festgesetzt werden ? Aus bisher gelesener Literatur bin ich nicht wirklich schlau geworden.

  • Manchmal frage ich mich, was die Ausbilder so machen!

    Richtet sich nicht gegen die Fragestellerin. Aber wir wurden in der Ausbildung ausgebildet.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • In der Theorie zur ZVG wurde sowas leider nicht mal ansatzweise behandelt.

    Fällt auch eher unter die "normalen" ZV-Sachen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • § 788 ZPO kommt in der Praxis in K-Sachen äußerst selten vor. Ich musste auch erst mal nachschauen. Kann mich an meinen letzten § 788 - Festsetzer nicht mehr erinnern. Vielleicht will jdnk vor den Ausbilder glänzen, da kann man sich schon einmal im Forum bedienen.

    Als Ausbilder. Aber doch nicht die Anwärter vorschicken.
    Das hat bei mir den Eindruck erweckt, als würde die Ausbildung nicht ganz so laufen, wie sie mE sollte. Was sich mit manch anderem Kommentar der "neuen" Kollegen decken würde.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ich habe die Akte zur Bearbeitung bekommen mit dem Hinweis, ich solle mir mal Gedanken machen. Als Anwärter sollte man natürlich auch mal Sachen bekommen, die von der Norm abweichen. Meine Ausbilderin in der Praxis hatte den Fall so in der Art mit den Kosten aus der Mobiliarvollstreckung auch noch nicht, was an sich ja auch nicht schlimm ist. Deshalb hab ich mich an das Forum gewandt - immerhin ist es dafür ja auch da.
    Das hat in nichts mit fehlender Ausbildungskompetenz zu tun.

  • Mittlerweile habe ich es verstanden. :D

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!