Unsere Schuldnerin ist eine UG. Vollstreckungsbescheid liegt vor und nun wurde aus der XY UG im Rahmen einer Umwandlung gem. § 5a GmbHG die XY GmbH.
Als Nachweis für die Umwandlung wurde ein HR Auszug beigefügt. Nun hat der Gerichtsvollzieher nach Rücksprache mit dem Vollstreckungsrichter den Antrag abgelehnt. Es fehlt eine Rechtsnachfolgeklausel.
Stehe ich auf dem Schlauch? Eine Rechtsnachfolge ist doch nicht eingetreten oder?
Ich habe dazu folgendes gefunden:
Die Umwandlung der UG (haftungsbeschränkt) in eine GmbH vollzieht sich nach § 5a GmbHG außerhalb des Umwandlungsgesetzes.
Insbesondere ist kein Formwechsel erforderlich und möglich, da es sich bei der UG (haftungsbeschränkt) um eine Unterform der GmbH und nicht um eine eigenständige Gesellschaftsform handelt.
Die Umwandlung von der Unternehmergesellschaft zur regulären GmbH erfolgt identitäts-wahrend. Das bedeutet, dass sich an der rechtlichen und wirtschaftlichen Identität des Unternehmen nichts ändert.
Hat jmd. zu diesem Thema eine Entscheidung oder Fundstelle?
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Vielen Dank