Moin, folgender Sachverhalt:
Beantragt ist die Kostenfestsetzung über zwei Instanzen. Kostenschuldner ist der Beklagte. Die veranschlagten Kosten sind im Kostenfestsetzungsantrag des Klägers richtig berechnet worden. Der Antrag wurde dem Beklagtenvertreter zur Stellungnahme übersandt.
Der Beklagtenvertreter verlangt nun einen Nachweis darüber, dass die veranschlagten Kosten wirklich durch den Kläger an seinen Rechtsanwalt gezahlt worden sind.
Der Klägervertreter will einen solchen Nachweis nicht führen und gibt an, dass es für das Kostenfestsetzungsverfahren nicht von Belang sei, ob bereits gezahlt worden ist oder nicht.
Wie verhält sich das Ganze nun? Einen Vermögensvorteil soll einem das Kostenfestsetzungsverfahren ja gerade nicht verschaffen, sondern nur die tatsächlich entstandenen Kosten "ersetzen". Würdet Ihr einfach festsetzen oder aufgrund von berechtigtem Zweifel nun ebenfalls einen Nachweis verlangen?
LG