Der Kläger möchte eine weitere vollstr. Ausfertigung eines Vergleichs, da 2 Beklagte. Die Beklagten werden immer als "Die Beklagten" bezeichnet, nichts geht gegen einen einzeln davon. Es geht um Räumung, Zahlung und Herausgabe.
Sie sind ja nun nicht als Gesamtschuldner aufgeführt. Geht das dann (wohnen beide in der gleichen Wohnung).