Hallo zusammen,
ich bräuchte auch nochmal eure Hilfe
Folgender Fall:
Erblasser hat ein Haus hinterlassen. Eigentümer sind er und seine Lebensgefährtin.
Kein Testament.
Die Kinder haben ausgeschlagen, 2. Ordnung wurde angeschrieben.
Nun meldet sich der RA der Lebensgefährtin und möchte NLP anregen.
LG kann die Verbindlichkeiten nicht tragen und daher ist Hausverkauf notwendig.
Makler wurde eingeschaltet, Käufer gefunden.
Nun soll NLP bestellt werden, um den Hausverkauf zu vollziehen.
Ist das ein ausreichendes Sicherungsbedürfnis? Eigtl. geht es ja gar nicht um den Erblasser, sondern um dessen LG.
Was meint ihr?