Nachlasspflegschaft ja oder nein?

  • Hallo zusammen,
    ich bräuchte auch nochmal eure Hilfe :)

    Folgender Fall:
    Erblasser hat ein Haus hinterlassen. Eigentümer sind er und seine Lebensgefährtin.
    Kein Testament.
    Die Kinder haben ausgeschlagen, 2. Ordnung wurde angeschrieben.

    Nun meldet sich der RA der Lebensgefährtin und möchte NLP anregen.
    LG kann die Verbindlichkeiten nicht tragen und daher ist Hausverkauf notwendig.
    Makler wurde eingeschaltet, Käufer gefunden.
    Nun soll NLP bestellt werden, um den Hausverkauf zu vollziehen.

    Ist das ein ausreichendes Sicherungsbedürfnis? Eigtl. geht es ja gar nicht um den Erblasser, sondern um dessen LG.
    Was meint ihr?

  • Wenn die 2.Ordnung bekannt ist, würde ich diese von genau dem Sachverhalt informieren, damit sie dies in Ihren Überlegungen Ausschlagung/Annahme berücksichtigen können.
    Vlt. möchte einer das Erbe antreten und den Hausanteil von der LAG erwerben?
    Da die Fristen schon laufen dürfte das zu einer vertretbaren zeitlichen Verzögerung führen.

  • Ich würde zunächst die Erben 2. Ordnung anhören. Wenn nämlich diese (oder einer von Ihnen) erklärt die Erbschaft anzunehmen, dann liegen die Voraussetzungen für eine NLP (insoweit) nicht vor.
    Dann sollte man auch die Ausschlagungsfrist in Blick behalten. Es ist nämlich nicht anzunehmen, dass eine Genehmigung des Hausverkaufes erteilt würde, bevor die Ausschlagungsfrist abgelaufen ist.

    Die Lebensgefährtin dürfte im Übrigen m.E. sogar berechtigt sein eine NLP nach §1961 BGB zu beantragen um Ihren Anspruch aus §749 I BGB geltend zu machen. Ggf. ist die das Schreiben des RA gar als solcher auszulegen.

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