Schadensersatzzahlung Schonvermögen?

  • Betreute Person hat sowohl Schmerzensgeld aus als Schadensersatzahlungen ( schön getrennt aufgelistet) erhalten.

    Falls es hierzu schon Themen gibt ( ich find leider nichts) bitte verlinken.

    Frage: Gibt es Rechtsprechung dazu, dass Schadensersatzgeld nicht zum Schonvermögen zählt?
    Oder ist es doch geschützt?

  • Da es nach meiner Erfahrung auf den Einzelfall ankommt, wofür genau der Schadenersatz gezahlt wird (ggf. wird dieser auch für künftig notwendige Ausgaben z.B. behindertengerechte Wohnung gezahlt) ist diese Art Akte in meinen Fällen an den Bezirksrevisoren gegangen mit der Bitte um Stellungnahme.

    Würde ich, wenn keine passende Rechtsprechung gefunden wird, auch wieder machen. Mit den Antworten konnte ich immer was anfangen.

  • Das würde ich genauso sehen.

    Soweit noch der Schaden reguliert werden muss, also die Ausgaben noch anfallen, würde ich die Zahlung noch nicht als Vermögen werten und dem Betreuten die Gelegenheit geben, die notwendigen Ausgaben zu tätigen.

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