Zuschlagbeschluß trotz Beschwerde gegen Zuschlag

  • Hallo zusammen,
    ich habe eine Frage bezüglich der Zuschlagerteilung. VT war im Juni 18 , da ein Antrag nach 765a kurz vor dem Termin eingereicht wurde,, habe ich den Termin durchgeführt und nach 4 Wochen deen Zuschlag den Erstehern erteilt und am gleichen Tag die Ablehnung des 765a. Dagegen hat der Anwalt der Schuldner sofortige Beschwerde eingereicht:teufel:.
    Akte habe ich ans LG geleitet, wo sie immer noch liegt. Nun machen die Ersteher Druck und wollen den Zuschlagsbeschluss zwecks Räumung . Kann ich diesen ausstellen oder sollte ich Entscheidung des LG abwarten? LG Nora

  • Nicht ich, selbstverständlich. Sorry, habe mich mit fremden Federn geschmückt:oops: Nein ich muss dieses Fallbeispiel bearbeiten damit ich mich irgendwann Rechtspflegerin betiteln kann. :cool:

  • [FONT=Verdana, DejaVu Sans, Lucida Sans, sans-serif]Danke Marcus für deinen Hinweis. Ich denke, da lag der Haken in dem Fallbeispiel.
    Laut § 724 ZPO muss ja auch bei einem anhängigen Rechtsstreit, und das ist ja durch die sofortige Beschwerde des Schuldners nun das LG, [/FONT]der UdG der Geschäftsstelle des höheren Gericht die VK erteilen.[FONT=Verdana, DejaVu Sans, Lucida Sans, sans-serif] [/FONT]

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!