Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Zuschlagerteilung. VT war im Juni 18 , da ein Antrag nach 765a kurz vor dem Termin eingereicht wurde,, habe ich den Termin durchgeführt und nach 4 Wochen deen Zuschlag den Erstehern erteilt und am gleichen Tag die Ablehnung des 765a. Dagegen hat der Anwalt der Schuldner sofortige Beschwerde eingereicht.
Akte habe ich ans LG geleitet, wo sie immer noch liegt. Nun machen die Ersteher Druck und wollen den Zuschlagsbeschluss zwecks Räumung . Kann ich diesen ausstellen oder sollte ich Entscheidung des LG abwarten? LG Nora
Zuschlagbeschluß trotz Beschwerde gegen Zuschlag
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Du bist Anwärterin und hast den Zuschlag erteilt???
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Nicht ich, selbstverständlich. Sorry, habe mich mit fremden Federn geschmückt Nein ich muss dieses Fallbeispiel bearbeiten damit ich mich irgendwann Rechtspflegerin betiteln kann.
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Als Anwärter sollte man wohl eher selbst nachdenken oder Kommentare wälzen und nicht ein Forum befragen
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Im übrigen entscheidet das der UDG, nicht der Rechtspfleger. Jedenfalls sofern die Klausel nur gegen den Schuldner und nicht gegen Dritte (z. B. Mieter) erteilt werden soll.
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[FONT=Verdana, DejaVu Sans, Lucida Sans, sans-serif]Danke Marcus für deinen Hinweis. Ich denke, da lag der Haken in dem Fallbeispiel.
Laut § 724 ZPO muss ja auch bei einem anhängigen Rechtsstreit, und das ist ja durch die sofortige Beschwerde des Schuldners nun das LG, [/FONT]der UdG der Geschäftsstelle des höheren Gericht die VK erteilen.[FONT=Verdana, DejaVu Sans, Lucida Sans, sans-serif] [/FONT]
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