Fortbestand der Testamentvollstreckung nach Tod des Testamentsvollstreckers

  • Im Grundbuch ist als alleinige Eigentümerin eines Grundstücks die mittlerweile verstorbene X eingetragen.

    In einem notariellen Testament wurden von X ihre beiden Kinder als Erben eingesetzt.

    Weiter ist in dem Testament von X folgendes verfügt: "Ich ernenne meinen Ehemann Y zu meinem Testamentsvollstrecker. Zur Vornahme der Nachlassauseinandersetzung ist er nicht befugt. Er ist jedoch befugt während der Dauer der Erbengemeinschaft den Nachlass zu verwalten und über Nachlassgegenstände frei zu verfügen, wobei er zur Eingehung von Verbindlichkeiten und zum Verkauf von Grundbesitz berechtigt ist. Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist er befreit."

    Eines der beiden Kinder beantragt nun die Berichtigung des Grundbuchs aufgrund Erbfolge wobei er unter Vorlage einer Kopie der Sterbeurkunde (was natürlich nicht ausreicht) mitteilt, dass auch Y nach X verstorben ist.

    Kann aufgrund der vorstehenden Formulierung im Testament davon ausgegangen werden, dass auch die Testamentsvollstreckung als solche beendet ist und die Berichtigung des Grundbuchs ohne die Eintragung des eines TV-Vermerks erfolgen (die Vorlage eines Sterbenachweises in grundbuchtauglicher Form vorausgesetzt)? Oder muss ein Erbschein nach X verlangt werden, in dem das Nachlassgericht festzustellen hat, ob eine Testamentsvollstreckung besteht oder nicht?

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