Hallo!
Ich hoffe erstmal, das ich hier das richtige Forum gewählt habe, denn da steht "Fragen rund um die Verwaltung und dienstliche IT". Allerdings sind die meisten Diskussionen in diesem Forum über Personalangelegenheiten wie Versetzung, Personalrat, usw. Aber ich versuche es mal.
Mich interessiert als jemand, der auf der anderen Seite arbeitet (bitte nicht konfrontativ verstehen, so ist es nicht gemeint) mal, wie es bei den Rechtspflegern um den Einsatz des elektronischen Rechtsverkehrs bestellt ist. Ich denke, wenn man ein wenig besser weiß wie es auf der anderen Seite aussieht, dann kann man auch mehr Verständnis entwickeln
Was ich gerne mal wissen würde:
Während der elektronische Rechtsverkehr ja für einige Beteiligten (Notare, Anwälte) verpflichtend ist, so ist er ja für andere Beteiligte (Beispiel: Immobilienfirma als Beteiligter im ZV-Verfahren, Grundbuch, usw.) zumindest mal "eröffnet". Nach der Abschaffung des EGVP-Bürgerclients ist ja wenn ich das mal so richtig sehe der primäre Zugangsweg De-Mail. Ich will jetzt hier nicht über die Verbreitung davon diskutieren, aber de fakto kann ja wer will sich bei einem De-Mail-Anbieter ein Postfach einrichten lassen und er findet dann im öffentlichen Verzeichnis (inzwischen) zum Beispiel die Amtsgerichte im öffentlichen Adressbuch.
Ich kann mal aus Erfahrung mit Leuten die ich betreue sagen: Dass das auch in der Regel funktioniert. D.h. wird ein Schriftstück von einem meiner Kunden über sein De-Mail-Postfach an ein Amtsgericht übermittelt, so scheint das offenbar (bei ganz vielen Amtsgerichten quer durch Deutschland) anzukommen und wird bearbeitet. Jedenfalls gab es da bisher bei einfachen Sachen die keiner besonderen Form bedurften (also z.B. mal Grundbuchauszug beantragen) keine Probleme.
Festgestellt habe ich aber, dass ich noch nie gesehen habe, dass ein Amtsgericht umgekehrt für die Zustellung von Dokumenten De-Mail benutzt, auch dann nicht, wenn man ausdrücklich darum gebeten bzw. das anheim gestellt hat.
Woran liegt das?
Arbeiten nicht die Gerichte inzwischen mit irgendwelchen E-Akten, so dass der Rechtspfleger z.B. das Dokument einfach per Mausklick an eine De-Mail-Adresse schicken kann?
Grüße
T.