Elektronischer Rechtsverkehr

  • a) Es gibt per BeA den Antrag mit Transfervermerk und Anlagen.

    b) Es gibt per analoger Post den Antrag mit Anlagen. Über den Transfervermerk lässt sich streiten, da ich früher ja auch nur einfache Abschriften/Kopien versandt habe. Aber da es nur ein Blatt ist: Mitschicken, bin ich auf der sicheren Seite.

    Ich habe die Unterlagen beim 788er nie mitgeschickt. Da ich aber auch nicht Vollstreckungsgericht bin, stellte sich mir die Frage auch nicht.

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