Elektronischer Rechtsverkehr


  • Insofern stehen m. M. n. fast alle derzeitigen Lösungen noch am Anfang, da man bereits über die erste Hürde (Was früher in den physischen Postlauf ging wird jetzt digital durch die Gegend geschleudert) nicht kommt.

    Nun, ja. Das stimmt. Das liegt aber (bei uns jedenfalls) daran, dass wir zum Beispiel noch keine Scan-Lösung haben, d.h. elektronisch wird bei uns nur das verarbeitet was elektronisch kommt. Alles was in Papierform kommt, bleibt in Papierform. Führend ist die Papierakte.
    Weiter gibt es auch Probleme mit z.B. dem Jobcenter, was die Lesbarkeit von Dokumenten angeht. Das Jobcenter kann auch technisch keine elektronischen EB zurücksenden. Selber sind wir auch noch nicht mit der entsprechenden Hardware an den Arbeitsplätzen ausgestattet, so dass dort keine reine elektronische Akte bearbeitet werden kann.

    So gesehen, ja, wir stecken in den Kinderschuhen.....

  • Hallo!

    Wir haben noch Papierakten. Wenn ein Eingang per EGVP/beA kommt, wird er zentral ausgedruckt, inklusive der Signatur. Das Blatt bzw. Blätter mit der Signatur (und was weiß ich noch für Zahlen) wird vor das eigentliche Dokument geheftet. Unsere Geschäftsstellen hätten aber gerne vorne den eigentlichen Schriftsatz, damit bei einem Stapel Eingäne auf den ersten Blick erkennbar ist, worum es sich jeweils handelt und, ob z.B. Eilsachen dabei sind. Von unseren VOBs hieß es dazu wohl, das sei falsch, die Signatur müsse vorne dran, aber ohne "Beleg".
    Ist die Reihenfolge irgendwo geregelt?

  • M. E. nicht, bei uns werden vorne der eigentliche Schriftsatz und dahinter die Signatur-Dokumente aneinander geheftet. Hier ist das Problem, dass der Ausdruck im Tonersparmodus und immer doppelseitig erfolgt. KFA's benötigen wir stets in doppelter Ausfertigung und haben dadurch den vollen Spaß am Kopierer.

  • Hallo!

    Wir haben noch Papierakten. Wenn ein Eingang per EGVP/beA kommt, wird er zentral ausgedruckt, inklusive der Signatur. Das Blatt bzw. Blätter mit der Signatur (und was weiß ich noch für Zahlen) wird vor das eigentliche Dokument geheftet. Unsere Geschäftsstellen hätten aber gerne vorne den eigentlichen Schriftsatz, damit bei einem Stapel Eingäne auf den ersten Blick erkennbar ist, worum es sich jeweils handelt und, ob z.B. Eilsachen dabei sind. Von unseren VOBs hieß es dazu wohl, das sei falsch, die Signatur müsse vorne dran, aber ohne "Beleg".
    Ist die Reihenfolge irgendwo geregelt?

    Bei uns gibt es dazu eine Anweisung der Präsidentin über die Reihenfolge: Zuerst der Schriftsatz, dann der Transfervermerk (Langfassung des Prüfprotokolls nur, wenn etwas "nicht grün" ist), dann die beA-Nachricht. Klappt in knapp 50% der Fälle, in den anderen % muss man selbst umheften.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • . KFA's benötigen wir stets in doppelter Ausfertigung und haben dadurch den vollen Spaß am Kopierer.

    Wieso am Kopierer? Das ist ein elektronischer Eingang, den kann man einfach ausdrucken

    Dann hat man allerdings keinen Eingangsstempel auf der Kopie.

    Alternative wäre natürlich die ganzen Signaturdokumente mitzusenden. (Diese Vorgehensweise kostet das Gericht allerdings noch mehr Papier.)


    An hiesigen Gerichten kommt übrigens immer erst der Schriftsatz und dann der Ausdruck zur Signatur. Ob das geregelt ist, kann ich allerdings nicht sagen.

  • Der Eingang ergibt sich ja aus dem Transfervermerk.

    Erst der Schriftsatz, dann der Vermerk und die Doppel druckt der aus, der sie benötigt.

  • M. E. nicht, bei uns werden vorne der eigentliche Schriftsatz und dahinter die Signatur-Dokumente aneinander geheftet. Hier ist das Problem, dass der Ausdruck im Tonersparmodus und immer doppelseitig erfolgt. KFA's benötigen wir stets in doppelter Ausfertigung und haben dadurch den vollen Spaß am Kopierer.

    Wenn der KFA elektronisch eingegangen ist, dann kann man den einfach als Anlage über beA auch elektronisch raus schicken. Oder könnt ihr noch nicht elektronisch versenden? :gruebel:

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Der Eingang ergibt sich ja aus dem Transfervermerk.

    ...

    Richtig, der wird aber nicht mit versandt.

    Doch.
    Ohne den ist nämlich nicht erkennbar, ob der Schriftsatz die Vorschriften über Schriftsätze einhält, die ggf. auch die Gegenseite prüfen können muss.
    Wer also einen beA-Schriftsatz ohne Transfervermerk versendet, macht etwas falsch.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Jein: Wenn ich z.B. bei einem KFA eine Kopie zur Stellungnahme versende oder die dem KFB beifüge, ist und bleibt es eine einfache Kopie. Dementsprechend kann ich auch ohne Transfervermerk übersenden.

    Klar, Klagen, RMs pp. immer nur mit.

  • Eigentlich nicht, selbst in Deinem Fall nicht. Der Transfervermerk ersetzt die Unterschrift. Die Übersendung ohne Transfervermerk ist also so. als würdest Du bei einem Schriftsatz die Unterschrift wegschneiden. Übrig bleibt ein Entwurf, kein Schriftsatz.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Ich schicke durchaus Doppel von Schriftsätzen zur Stellungnahme raus, die nicht unterschrieben sind. (ohne von der Schere Gebrauch gemacht zu haben). Warum sollte ich daran was ändern ?

  • Ich auch nicht. Aber die Durchschriften die rausgeschickt werden, sind häufig nur einfache Kopien.

    Wenn du verfügst: DS an XY zur Stellungnahme binnen zwei Wochen wird eine einfache Kopie rausgeschickt, es sei denn, der Anwalt hat da schon was beglaubigt.

  • An sich sollte der Anwalt eine beglaubigte und eine unbeglaubigte Abschrift je Gegenpartei einreichen. Und wenn er das nicht getan hat, dann muss im Zivilprozess die Serviceeinheit ran und eine beglaubigte Abschrift herstellen, zur Versendung an die Gegenseite.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Genau: Eine unbeglaubigte Abschrift, reicht in aller Regel... Ohne Unterschrift, einfach nur eine Kopie/Mehrausdruck. Und da ich die rausschicken kann und eine beglaubigte Abschrift ja nur in bestimmten Fällen brauche, recht der Ausdruck ohne Transfervermerk.

  • Hallo!

    Wir haben noch Papierakten. Wenn ein Eingang per EGVP/beA kommt, wird er zentral ausgedruckt, inklusive der Signatur. Das Blatt bzw. Blätter mit der Signatur (und was weiß ich noch für Zahlen) wird vor das eigentliche Dokument geheftet. Unsere Geschäftsstellen hätten aber gerne vorne den eigentlichen Schriftsatz, damit bei einem Stapel Eingäne auf den ersten Blick erkennbar ist, worum es sich jeweils handelt und, ob z.B. Eilsachen dabei sind. Von unseren VOBs hieß es dazu wohl, das sei falsch, die Signatur müsse vorne dran, aber ohne "Beleg".
    Ist die Reihenfolge irgendwo geregelt?

    Ich habe jetzt vo, SGL unserer VOBs eine Antwort bekommen: [FONT=&quot]"Gem. Ziff. 3.2 des eNachricht-Handbuches werden die Eingänge in der Reihenfolge Nachricht – Transfervermerk – Anlagen in der benötigten Zahl (mindestens zweimal) ausgedruckt. Der Eingangsstempel ist ebenfalls nicht auf der Anlage, also dem Schriftsatz des Einsenders, sondern auf der Nachricht anzubringen.[/FONT]

    [FONT=&quot] [/FONT]
    [FONT=&quot]Dies ist jedoch nur noch bis 31.10.2021 so, da ab 01.11.2021 das Nachrichtenfeld entfällt."[/FONT]

  • Mich würden eure Meinungen/Handhabungen interessieren, was die Übersendung von auf elektronischem Weg eingegangenen Kostenfestsetzungsanträgen an den Antragsgegner betrifft.

    Konkret möchte ich wissen, welche Dokumente und in welcher Form der Antragsgegner den Antrag im Rahmen der Anhörung erhält, wenn er

    a) anwaltlich vertreten war im Hauptverfahren bzw.

    b) im Hauptverfahren nicht anwaltlich vertreten war

    Bedarf es - egal ob Variante a) oder b) - der Übersendung einer (beglaubigten) Abschrift des Transfervermerks? :gruebel:


    Bezüglich Anträgen nach § 788 ZPO würde mich interessieren, ob dem Antragsgegner/Schuldner auch die elektronisch eingereichten Belege übermittelt werden. Macht es dabei einen Unterschied, ob das Gericht elektronisch versenden kann oder nicht?

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