Elektronischer Rechtsverkehr

  • Hallo!

    Ich hoffe erstmal, das ich hier das richtige Forum gewählt habe, denn da steht "Fragen rund um die Verwaltung und dienstliche IT". Allerdings sind die meisten Diskussionen in diesem Forum über Personalangelegenheiten wie Versetzung, Personalrat, usw. Aber ich versuche es mal.

    Mich interessiert als jemand, der auf der anderen Seite arbeitet (bitte nicht konfrontativ verstehen, so ist es nicht gemeint) mal, wie es bei den Rechtspflegern um den Einsatz des elektronischen Rechtsverkehrs bestellt ist. Ich denke, wenn man ein wenig besser weiß wie es auf der anderen Seite aussieht, dann kann man auch mehr Verständnis entwickeln

    Was ich gerne mal wissen würde:

    Während der elektronische Rechtsverkehr ja für einige Beteiligten (Notare, Anwälte) verpflichtend ist, so ist er ja für andere Beteiligte (Beispiel: Immobilienfirma als Beteiligter im ZV-Verfahren, Grundbuch, usw.) zumindest mal "eröffnet". Nach der Abschaffung des EGVP-Bürgerclients ist ja wenn ich das mal so richtig sehe der primäre Zugangsweg De-Mail. Ich will jetzt hier nicht über die Verbreitung davon diskutieren, aber de fakto kann ja wer will sich bei einem De-Mail-Anbieter ein Postfach einrichten lassen und er findet dann im öffentlichen Verzeichnis (inzwischen) zum Beispiel die Amtsgerichte im öffentlichen Adressbuch.

    Ich kann mal aus Erfahrung mit Leuten die ich betreue sagen: Dass das auch in der Regel funktioniert. D.h. wird ein Schriftstück von einem meiner Kunden über sein De-Mail-Postfach an ein Amtsgericht übermittelt, so scheint das offenbar (bei ganz vielen Amtsgerichten quer durch Deutschland) anzukommen und wird bearbeitet. Jedenfalls gab es da bisher bei einfachen Sachen die keiner besonderen Form bedurften (also z.B. mal Grundbuchauszug beantragen) keine Probleme.

    Festgestellt habe ich aber, dass ich noch nie gesehen habe, dass ein Amtsgericht umgekehrt für die Zustellung von Dokumenten De-Mail benutzt, auch dann nicht, wenn man ausdrücklich darum gebeten bzw. das anheim gestellt hat.

    Woran liegt das?

    Arbeiten nicht die Gerichte inzwischen mit irgendwelchen E-Akten, so dass der Rechtspfleger z.B. das Dokument einfach per Mausklick an eine De-Mail-Adresse schicken kann?

    Grüße
    T.

  • Bei uns (Amtsgericht BaWü, kein Pilotgericht) läuft der elektronische Rechtsverkehr derzeit so:

    Ein Antrag wird (meist von einem professionellen Einreicher) per EGVP oder beA übermittelt. Der landet dann auf irgendeinem Justizserver und wird von da aus direkt an den Kopierer weitergeleitet. Dort wird der Schriftsatz (ob es jetzt erforderlich ist oder nicht) mehrfach ausgedruckt. Dem Schriftsatz ist zudem ein Übertragungsprotokoll beigefügt. Der Eingang wird dann von der Geschäftsstelle so in die Papierakte gehängt und dem Sachbearbeiter vorgelegt. Der Rechtspfleger/Richter prüft dann, ob eine wirksame elektronische Antragstellung nach § 130a ZPO vorliegt, bearbeitet den Schriftsatz und die Geschäftsstelle schickt dann die Entscheidung bzw. das Schreiben mit der Post weg.

    Wir als Amtsgerichte sind derzeit technisch überhaupt nicht in der Lage elektronisch zu antworten, die Grundbuchämter sind da schon weiter. Bei uns existiert (einige Pilotgericht mal ausgenommen) bislang auch noch keine elektronische Akte.

  • Auch wenn ich in der Fachgerichtsbarkeit tätig bin: Dito. Eingänge wie geschildert. Die elektronischen Eingänge werden zur Verfahrensakte gespeichert, auch wenn dies noch keine vollständige elektronische Akte ist.

    Gesendet soll noch nicht werden. Ob das technisch möglich ist, weiß ich nicht. Ich schicke daher alle meine Schreiben per C-Fax raus.

  • Der Rechtspfleger/Richter prüft dann, ob eine wirksame elektronische Antragstellung nach § 130a ZPO vorliegt...

    Auf meine Nachfrage vor ein paar Wochen hat mir ein RiLG (Zivil) fröhlich gesagt, er wisse gar nicht, was er da zu prüfen hätte, dazu gab es auch noch keine Schulung, und er verlässt sich darauf, dass das alles schon so zulässig sein wird.

    Posteingang haben wir nur vom SG Berlin, das auch Pilotgericht ist. Alle anderen, die ich inzwischen angeschrieben habe - AG, LG, AG Straf, StA - heften ab und antworten wie üblich per PIN-Post. Da hat schon ein Fax Seltenheitswert.

  • Der Rechtspfleger/Richter prüft dann, ob eine wirksame elektronische Antragstellung nach § 130a ZPO vorliegt...

    Auf meine Nachfrage vor ein paar Wochen hat mir ein RiLG (Zivil) fröhlich gesagt, er wisse gar nicht, was er da zu prüfen hätte, dazu gab es auch noch keine Schulung, und er verlässt sich darauf, dass das alles schon so zulässig sein wird.

    Posteingang haben wir nur vom SG Berlin, das auch Pilotgericht ist. Alle anderen, die ich inzwischen angeschrieben habe - AG, LG, AG Straf, StA - heften ab und antworten wie üblich per PIN-Post. Da hat schon ein Fax Seltenheitswert.

    Da ist der längst nicht allein :(.

    Anfangs gab es tatsächlich etwas Verwirrung, aber mittlerweile gibt es sogar einen (brauchbaren!) Leitfaden zu diesem Thema. Es ist eigentlich gar nicht so schwierig. Der einzige Fehler, den ich in der Praxis bisher gesehen habe (das aber laufend) ist die Einreichung per EGVP unsigniert.

  • Wofür genau gibt es einen Leitfaden? Wie man auf der Empfängerseite (im Gericht) die formale Korrektheit der Übermittlung prüfen kann, also Gerichtsintern?
    Oder für die Absender, wo drin steht, was man beim Absenden beachten muss?

  • Der einzige Fehler, den ich in der Praxis bisher gesehen habe (das aber laufend) ist die Einreichung per EGVP unsigniert.

    Ja, ich fürchte das liegt aber auch an missverständlicher öffentlicher Information.

    Bei der Einreichung via De-Mail zum EGVP (anders geht es für nicht-Anwälte nicht mehr) geht der Absender u.U. davon aus, dass er sich ja durch Anmeldung am De-Mail-Postfach eindeutig identifiziert hat.

    Bonusfrage:

    Ich erziehe meine Anwender ja inzwischen dazu, den eigentlichen Inhalt eines Schreibens in ein PDF zu packen und dieses immer qualifiziert digital zu signieren. Allerdings gibt es ja unterschiedliche technische Formate signierter PDFs. Wir haben herausgefunden, dass nicht alle Gerichte alle Formate verarbeiten können. So haben wir z.B. von Amtsgerichten in Sachsen mal Dateien im pdf.pkcs7-Format als unlesbar zurück bekommen. Glücklicherweise keine Terminsache, aber in solchen Fällen könnte man sonst schon einen Streit vom Zaun brechen ob der Schriftsatz terminwahrend eingereicht worden ist.

    Ich hatte mir erhofft, dass auch dazu eventuell noch jemand etwas sagen kann...

  • Für Mit-Leser des Threads trage ich nochmal etwas nach, das ich selbst eben erst finde:

    https://www.heise.de/select/ct/2018/7/1522460332874980

    bzw.

    https://www.heise.de/ct/artikel/De-…en-3986687.html

    Das mehrfach erwähnte Problem, dass viele Gerichte im öffentlichen Verzeichnis bei GMX oder 1&1 nicht aufzufinden seien kann ich übrigens aus eigener Anschauung nicht (mehr) bestätigen; die findet man inzwischen.

    Es gibt inzwischen auch wenigstens in einigen Bundesländer veröffentlichte Listen, z.B. in Sachsen:

    https://www.justiz.sachsen.de/content/4536.htm

    (Link in der Mitte; "De-Mail-Adressen der sächsischen Gerichte und Justizbehörden
    [Download,*.pdf, 0,02 MB]
    ")

    Ansonsten stelle ich fest, dass das was die Justizministerien kommunizieren wohl noch nicht auf allen Gerichtsfluren angekommen ist. Da gibt es Broschüren z.B. in NRW die den Eindruck erwecken, dass jeder Gerichtsmitarbeiter einen elektronischen Arbeitsplatz mit elektronischer Aktenführung hat. Und zwar halt seit 2015 ...

    Grüße
    T.

  • Wofür genau gibt es einen Leitfaden? Wie man auf der Empfängerseite (im Gericht) die formale Korrektheit der Übermittlung prüfen kann, also Gerichtsintern?
    Oder für die Absender, wo drin steht, was man beim Absenden beachten muss?

    Der Leitfaden ist für uns und erklärt, worauf wir bei elektronischen Eingängen achten müssen.

  • Bonusfrage:

    Ich erziehe meine Anwender ja inzwischen dazu, den eigentlichen Inhalt eines Schreibens in ein PDF zu packen und dieses immer qualifiziert digital zu signieren. Allerdings gibt es ja unterschiedliche technische Formate signierter PDFs. Wir haben herausgefunden, dass nicht alle Gerichte alle Formate verarbeiten können. So haben wir z.B. von Amtsgerichten in Sachsen mal Dateien im pdf.pkcs7-Format als unlesbar zurück bekommen. Glücklicherweise keine Terminsache, aber in solchen Fällen könnte man sonst schon einen Streit vom Zaun brechen ob der Schriftsatz terminwahrend eingereicht worden ist.

    Ich hatte mir erhofft, dass auch dazu eventuell noch jemand etwas sagen kann...

    Hilft dir §§ 2, 5 ERVV weiter?

    Die ergänzende Bekanntmachung dazu gibt es hier: https://justiz.de/elektronischer…v_ervb_2019.pdf

  • Der einzige Fehler, den ich in der Praxis bisher gesehen habe (das aber laufend) ist die Einreichung per EGVP unsigniert.

    Ja, ich fürchte das liegt aber auch an missverständlicher öffentlicher Information.

    Bei der Einreichung via De-Mail zum EGVP (anders geht es für nicht-Anwälte nicht mehr) geht der Absender u.U. davon aus, dass er sich ja durch Anmeldung am De-Mail-Postfach eindeutig identifiziert hat.

    Ich denke neben de-Mail ist der Versand über den Governikus Communicator (Justiz-Client) deutlich mehr verbreitet.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Nach meiner Kenntnis ist das EGVP in NRW bislang nur passiv freigeschaltet,
    d.h. auf Justizseite ist der Empfang von E-Dokumenten möglich, das Senden aber noch nicht.
    An der Freischaltung der Aktiv-Seite wird noch gearbeitet.

    Eine Ausnahme bilden die Testgerichte,
    bei denen der elektronische Rechtsverkehr mit ausgewählten Teilnehmern erprobt wird,
    die können auch senden.

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

  • Hilft dir §§ 2, 5 ERVV weiter?

    Die ergänzende Bekanntmachung dazu gibt es hier: https://justiz.de/elektronischer…v_ervb_2019.pdf

    Absolut, danke! Darauf kann sich beziehen und das ist hinreichend technisch spezifisch.

    Wenn ich jetzt mal "wünsch Dir was" spielen sollte, dann würde ich mir ein Programm wünschen, dem man eine PDF-Datei hinwirft und das dann sagt: Vorschriften eingehalten oder nicht.

    Aber das wäre ja eventuell mal ein schönes Abschlussprojekt für einen Fachinformatiker für Anwendungsentwickelung der in einem öffentlichen Rechenzentrum seine Ausbildung macht.;-)

    Danke, das waren sehr hilfreiche Einblicke von Euch allen!

    Grüße
    T.

  • Ich denke neben de-Mail ist der Versand über den Governikus Communicator (Justiz-Client) deutlich mehr verbreitet.

    Ja stimmt, den hatte ich ein wenig verdrängt. Aber eindeutig: Den gibt es auch noch.

    Auch da war ja die öffentliche Kommunikation ein wenig irreführend, als von der Einstellung des EGVP-Clients gesprochen wurde. Letztlich ist der Governikus Communicator aber ja praktisch die gleiche Software, wenn ich das so richtig sehe. Muss man halt nur woanders runterladen und die (kostenfreie) Lizenz wird von einer anderen Stelle bereitgestellt.

    Aber kann man damit nicht nur senden? Oder richtet man sich damit auch ein Postfach ein, das theoretisch - wenn ein Gericht willens und in der Lage wäre; das wurde hier ja in diesem Thread jetzt hinreichend diskutiert - auch zum Empfang dient?

    Ich habe mich auch beim EGVP-Client (ebenso wie beim Governikus Communiator) immer ein wenig darüber gewundert, dass man sich da sein Zertifikat selbst generiert. Ich meine, wenn ich will dann lade ich mir den runter und melde mich da als "Siemens AG" oder "Donald Duck" an. Das geht bei ja De-Mail nicht. Und wenn ich bei De-Mail das Häkchen setze, dass ich den Zugang zwecks Empfang eröffne, dann kann mich ja auch jedes Gericht finden und mir etwas zustellen, sofern es kann. Da sind wir ja aber ja vermutlich noch in der Zukunftsmusik unterwegs.

    Wobei man nicht vergessen sollte: Die Justiz ist ja auch nur ein Teilnehmer im elektronischen Rechtsverkehr. Es gibt ja z.B. auch noch Kommunen. In einigen Städten kann man z.B. seinen Einspruch gegen eine Knöllchen per De-Mail an eine von der jeweiligen Stadt publizierte De-Mail-Adresse rechtswirksam und fristwahrend vornehmen. Das geht per EGVP nicht. Daher macht es eventuell für manche Anwender mehr Sinn, De-Mail zu benutzen, da man damit mehrere Empfängergruppen erreichen kann. Aber das möge dann jeder für sich entscheiden.

    Danke aber für den Hinweis.

    Grüße
    T.

  • Eine wichtige Vorfrage ist für mich, wo der elektronische Rechtsverkehr überhaupt schon eröffnet ist. In Brandenburg ist er z. B. für Grundbuchsachen nicht, für Zivilsachen aber schon. Es ist aber wie schon weiter oben beschrieben eine Einbahnstraße - elektronische Post rein, zu Papier gemacht und dann die Antwort auch als Papier raus. Hier wird gerade an einem Landgericht die Einführung einer elektronischen Akte getestet, wohl mit eher mäßigem Erfolg wie der Buschfunk meldet.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • In Berlin ist der elektronische Rechtsverkehr für den Hinweg eröffnet, d. h. man kann bei uns einreichen.
    Raus geht noch nicht (bis auf Pilotgerichte).

    Ich bin kein ITler, weiß aber, dass wir auch über de-Mail angeschrieben werden können. Das wird (irgendwie) auf unser EGVP/Governikus umgeleitet und erreicht uns dann über den Weg.

    Ein anderes Thema sind allerdings die Gerichtsvollzieher, da diese nicht Teil des Landesnetzes sind. Hier ist klappt der elektronische Weg auch zurück, aber nur wenige GV nutzen das bereits.
    Wir übermitteln den Auftrag in elektronischer Form an den GV. In der Übergangszeit wurden die bei den meisten Gerichten (und ich fürchte, bei einigen immer noch) im Gericht ausgedruckt und den GV ins Fach gelegt. (Hatte das zunächst für einen Aprilscherz gehalten.)

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Wir (Fachgericht/Niedersachen) können Empfangen und sind angehalten, EGVP bei Ausgängen immer zu nutzen (soweit möglich). De-Mail wird hier nach meiner Kenntnis kaum bis gar nicht genutzt.

    Man muss das Unmögliche so lange anschauen, bis es eine leichte Angelegenheit wird.
    Das Wunder ist eine Frage des Trainings!
    (Albert Einstein)

  • Bei uns ist es wie in Berlin.
    Elektronischer Posteingang geht, elektronischer Ausgang noch nicht.
    Wir sollen auch bei der elektronischen Akte pilotieren, aber es hängt noch an irgendwelchen technischen Voraussetzungen, so dass das immer wieder verschoben wird . Verpflichtend ist es ja wohl erst ab 2026, das mit der elektronischen Akte dann auch elektronisch versendet wird.
    Bei der Schulung zum elektronischen Posteingang für die Gerichtsvollzieher wurde gesagt, das es für den Bürger rein tatsächlich nur die Möglichkeit elektronisch über das DE Mail Postfach zu verschicken, alles andere geht nicht bzw. ist mit Kosten verbunden .

    Es gibt 2 Möglichkeiten: entweder einfach signiert und sicherer Übermittlungsweg ; das sind elektronisches Anwalt-/Notarpostfach, elektronisches Behördenpostfach und eben DE Mail oder aber qualifiziert elektronisch signiert sein und das ist EGVP.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Wir sind Fachgericht und empfangen und senden per EGVP an bestimmte Sozialversicherungsträger und Behörden(und weiten das bei jeder Möglichkeit aus), mit Anwälten über das beA. Allerdings scanen wir noch nicht, so dass so gut wie alle reinen Papiereingänge auch nur papiermäßig bearbeitet werden.
    Über EGVP empfangene Schriftsätze werden in der Eingangssatistik auf richtige Signatur (soweit denn notwendig) überprüft, ggf. statistisch erfasst und in das Fachprogramm gegeben.


    Wegem dem:

    Ich habe mich auch beim EGVP-Client (ebenso wie beim Governikus Communiator) immer ein wenig darüber gewundert, dass man sich da sein Zertifikat selbst generiert. Ich meine, wenn ich will dann lade ich mir den runter und melde mich da als "Siemens AG" oder "Donald Duck" an. Das geht bei ja De-Mail nicht. Und wenn ich bei De-Mail das Häkchen setze, dass ich den Zugang zwecks Empfang eröffne, dann kann mich ja auch jedes Gericht finden und mir etwas zustellen, sofern es kann. Da sind wir ja aber ja vermutlich noch in der Zukunftsmusik unterwegs.


    wird das bei uns sehr skeptisch gesehen. Nach meinem Wissen sind aber bisher keine Eingänge über Governikus oder DE-Mail beis eingegangen (weiß gar nicht ob das geht) oder angefragt worden.

  • Die Schlagwortgruppe Elektronischer Rechtsverkehr umfasst doch nicht nur den Versand von Schriftstücken, die in Briefform vorliegen und dann "alternativ" versandt werden.
    Großes Ziel ist die reine elektronische (bspw. XML-unterstützte) Datenweitergabe, s.a. http://www.xjustiz.de.

    Insofern stehen m. M. n. fast alle derzeitigen Lösungen noch am Anfang, da man bereits über die erste Hürde (Was früher in den physischen Postlauf ging wird jetzt digital durch die Gegend geschleudert) nicht kommt.
    Der Rahmen für die wirkliche elektronische Bearbeitung (reines Datensatzgeschubse) ist zwar da, die techn. Implementierung aber noch Jahre entfernt.
    Da sind die anderen öffentlichen Stellen weiter, so z.B. Stichwort xRechnung.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

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