Berechnung Dienstjubiläum NRW

  • Hallo zusammen,

    ich hoffe, ihr könnt mir hier bei der Auslegung der Übergangsvorschrift helfen.
    Es geht um die Jubiläumsverordnung NRW ( Link )

    Kurz zu meiner Vita:


    1994 - 1996 Beamter auf Widerruf (mittlerer Dienst) Thüringen
    1996 - 2000 Beamter mittlerer Dienst Thüringen

    2000 - 2003 Beamter auf Widerruf (gehobener Dienst) Thüringen

    2003 - 2009 Beamter gehobener Dienst Bayern

    2009 - jetzt Wechsel in gehobenen Dienst NRW (Uni)

    In Summe sind dies ca. 25 Jahre.

    Nach alter Regelung NRW wurden Widerrufszeiten bei Berechnung des Jubiläums nicht berücksichtigt. Mit der Änderung in 2017 (siehe Link) wurden die W-Zeiten wieder eingeführt und in § 6 Übergangsregeln festgelegt, die für mich etwas verwirrend sind:


    Satz 1 - alte Berechnungen vor 01.07.2016 bleiben (so begründet es mein aktueller Dienstherr und hat die 25 Jahre für 2024 gespeichert)

    Satz 2 - alte Widerrufszeiten sind nachträglich einzubeziehen

    Satz 3 - Neuberechnung nur bei Änderung im Dienstverhältnis

    Was gilt nun mit den Widerrufszeiten? Sofortige Nachberechnung der alten Jubiläumsfestsetzung auf Grund der neuen Regelung oder Nachberechnung erfolgt erst bei Änderung des Dienstverhältnisses (z.B. Wechsel zu anderem Dienstherren)?

    Ich würde mich freuen, wenn ihr mir zur Auslegung des Gesetzestextes ein Feedback geben können.

    Ciao
    Gaki76


    P.S.: Früher war ich hier mal aktiver als RPFL, aber der alte Account ist zu.

  • Scheint so. ;)

    Ich komme beim ersten Lesen zu dem Eindruck, daß bei Dir alles so bleibt, wie es ist, da bei der seinerzeitigen Berechnung die Widerrufszeit berücksichtigt (eben bewußt entsprechend geltender Vorschrift weggelassen) wurde. Sollte sich ja aus dem seinerzeitigen bescheid ergeben.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Off Topic: 25 jähriges

    25 Jahre = 300 Monate, 300 x 1 € (brutto) = 300 €.

    Man dankt mit 1 € brutto pro Monat...

    be water my friend

    Ich kann nicht ständig die SuFu nutzen- ich muss auch mal was arbeiten :akten

  • Das ist mehr als der berühmte feuchte Händedruck bei der Überreichung der Dankesurkunde. Eine Verpflichtung für eine solche materielle Anerkennung besteht nicht. Es steht jedem frei, diese sicher nicht exorbitant hohe materielle Anerkennung zu spenden. Und damit zurück zur Frage.

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