Guten Morgen,
bei mir wird beantragt eine Festsetzung zum vereinf. Kindesunterhalt aus dem Jahr 2016 aufzuheben.
Es besteht ein erster Titel durch das Jugendamt aus 2015 gegen den Kindsvater bzw. dieser hat die Verpflichtung entsprechend auch unterschrieben, dann die Festsetzung hier durchs Amtsgericht nach Antrag der Kindsmutter und nun noch ein aktueller, auf Grundlage vom 2015er JA Titel, veränderter JA Titel.
So wie ich das sehe können ja nicht mehrere Titel hier nebeneinander stehen? Die gerichtliche Festsetzung kann nun aber ja auch nicht einfach wegfallen?
Überhaupt ist das nicht Richtersache