Vereinfachte Unterhaltsfestsetzung bzw. mehrere Titel

  • Guten Morgen,

    bei mir wird beantragt eine Festsetzung zum vereinf. Kindesunterhalt aus dem Jahr 2016 aufzuheben.

    Es besteht ein erster Titel durch das Jugendamt aus 2015 gegen den Kindsvater bzw. dieser hat die Verpflichtung entsprechend auch unterschrieben, dann die Festsetzung hier durchs Amtsgericht nach Antrag der Kindsmutter und nun noch ein aktueller, auf Grundlage vom 2015er JA Titel, veränderter JA Titel.

    So wie ich das sehe können ja nicht mehrere Titel hier nebeneinander stehen? Die gerichtliche Festsetzung kann nun aber ja auch nicht einfach wegfallen?

    Überhaupt ist das nicht Richtersache ;)


  • Überhaupt ist das nicht Richtersache ;)

    Ja.

    Wenngleich der Titel 2016 nicht hätte ergehen dürfen (mangels Rechtsschutzbedürfnis) - er wurde wirksam von der zuständigen Person errichtet und dürfte auch nicht mehr mit der Beschwerde anfechtbar sein.

    Da kommen die Leutchen ja echt früh drauf...

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Jein.

    Der Antrag zu deinem FH-Verfahren ist unzulässig. Einfach weitergeben geht auch nicht, denn in meinen Augen müsste ein förmliches Verfahren eingeleitet werden.

    Ich würde auf die Unzulässigkeit hinweisen, den Antrag als gegenstandslos betrachten, sofern keine Meldung kommt und gut. Welchen Verfahrensweg derjenige einschlagen muss, wird ihm der in Unterhaltssachen notwendige Rechtsanwalt sagen und den entsprechenden Antrag stellen.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

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