Änderung des Belastungsgegenstandes

  • Und dann verringert sich die verkaufte Teilfläche plötzlich um 25%. Ob sich die Gläubigerin dann noch mit dem Freigabeversprechen packen lassen kann?

    Nein, natürlich nicht. Daher ja auch:

    Das geht natürlich nur, wenn Freigabeversprechen der Bank vorliegen, bei einer Änderung des Kaufvertrages auch zu dieser Änderung.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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