Und dann verringert sich die verkaufte Teilfläche plötzlich um 25%. Ob sich die Gläubigerin dann noch mit dem Freigabeversprechen packen lassen kann?
Nein, natürlich nicht. Daher ja auch:
Das geht natürlich nur, wenn Freigabeversprechen der Bank vorliegen, bei einer Änderung des Kaufvertrages auch zu dieser Änderung.