Vorerbe und Vollerbe

  • In einem Grundbuch sind A und B als Vorerben in Erbengemeinschaft eingetragen, Nacherben von A sind dessen Frau und Kinder, Nacherbe von B ist A, der andere Vorerbe. Jetzt ist B verstorben und insoweit der Nacherbfall eingetreten, sein Nacherbe ist A.
    Jetzt habe ich das Problem, dass A teilweise nach wie vor Vorerbe ist und nach Eintritt des Nacherbfalles bezüglich B auch Vollerbe.
    Wie kann ich das im Grundbuch eintragen??

  • In Abt. 1 wird A als Eigentümer eingetragen. Der Nacherbenvermerk in Abt. II bezieht sich nur auf einen 1/2 Anteil. Ggf. kann man dies noch klarstellend vermerken um Verwirrung vorzubeugen.

  • Du trägst A jetzt als Alleineigentümer ein und durch den bereits eingetragenen Nacherbenvermerk ist ja bereits ausgedrückt, A nunmehr Vor- und Vollerbe ist. Das Grundbuch ist immer komplett zu lesen und daher eindeutig.

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

  • Aus dem Bauch raus:
    B als Erben in Abt. I eintragen und sonst gar nichts einzutragen, der Nacherbenvermerk bleibt ja stehen.

    Alternativ:
    bei -Veränderungsspalte zum Nacherbenvermerk:
    Hinsichtlich A ist der Nacherbfall eingetreten. Nacherbe ist B.

    Einmal editiert, zuletzt von Eddie Macken (19. Juni 2019 um 13:15) aus folgendem Grund: Schreibfehler

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