In einem Grundbuch sind A und B als Vorerben in Erbengemeinschaft eingetragen, Nacherben von A sind dessen Frau und Kinder, Nacherbe von B ist A, der andere Vorerbe. Jetzt ist B verstorben und insoweit der Nacherbfall eingetreten, sein Nacherbe ist A.
Jetzt habe ich das Problem, dass A teilweise nach wie vor Vorerbe ist und nach Eintritt des Nacherbfalles bezüglich B auch Vollerbe.
Wie kann ich das im Grundbuch eintragen??
Vorerbe und Vollerbe
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In Abt. 1 wird A als Eigentümer eingetragen. Der Nacherbenvermerk in Abt. II bezieht sich nur auf einen 1/2 Anteil. Ggf. kann man dies noch klarstellend vermerken um Verwirrung vorzubeugen.
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Du trägst A jetzt als Alleineigentümer ein und durch den bereits eingetragenen Nacherbenvermerk ist ja bereits ausgedrückt, A nunmehr Vor- und Vollerbe ist. Das Grundbuch ist immer komplett zu lesen und daher eindeutig.
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Aus dem Bauch raus:
B als Erben in Abt. I eintragen und sonst gar nichts einzutragen, der Nacherbenvermerk bleibt ja stehen.Alternativ:
bei -Veränderungsspalte zum Nacherbenvermerk:
Hinsichtlich A ist der Nacherbfall eingetreten. Nacherbe ist B. -
Aus dem Bauch raus:
B als Erben in Abt. I eintragenBesser A, B ist tot
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