Ob es das Wetter ist, oder das Alter, diese Akte schafft mich . Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen:
Im Grundbuch sind vier Personen zu je 1/4 Anteil eingetragen. In Abteilung III ist ein Grundpfandrecht (auf dem gesamten Grundbesitz lastend) eingetragen. Es sollen nunmehr
Benutzungsregelungen,
im Rang danach Löschungsvormerkungen jedes Eigentümers zugunsten der jeweils anderen Eigentümer als "Gesamtberechtigte" für den Fall, dass die Grundschuld sich mit dem Eigentum in einer Person vereinigt und
im Rang danach jeweils Auflassungsvormerkungen aus Ankaufsrecht zugunsten der anderen Beteiligten gem. § 472 BGB
eingetragen werden.
Die Benutzungsregelungen sind unproblematisch. Dass die Beteiligungsverhältnisse bei den Löschungsvormerkungen und den AVen so nicht gehen und die Löschungsvormerkungen in keinem Rangverhältnis zu den anderen Rechten stehen, habe ich inzwischen auch raus.
Ich bin mir aber noch unschlüssig, ob das mit den Löschungsvormerkungen so geht. Von der Formulierung her (Vorschriften sind in der Urkunde nicht angegeben) wären es Vormerkungen nach § 1179 BGB. Vielleicht ist es einfach nur, weil ich so einen Fall noch nicht hatte, aber es kommt mir so seltsam vor. Je mehr ich lese, desto unklarer wird mir die Sache.
Und dann bleibt ja noch die Frage, wie ich das um Himmels Willen formulieren soll, wenn es möglich sein sollte. Die Bewilligung geht eindeutig von mehreren Vormerkungen aus, ich würde aber spontan nur einen Vermerk eintragen.
Da fällt mir noch ein: solltet ihr euch beim Lesen kopfschüttelnd fragen, wo denn vorliegend das Problem liegt wäre es nett, wenn ihr doch das Wetter als Grund annehmt, nicht das Alter. Herzlichen Dank.