Mir liegt ein Antrag auf Grundschuldeintragung (Sicherungsgeber= Käufer) vor.
Die Urkunde enthält eine übliche Sicherungsabrede zum Fortbestand der Grundschuld, in etwa:
„ Die Grundschuld darf auch nach der Eigentumsumschreibung auf den Käufer bestehen bleiben. Alle Eigentümerrechte und Rückgewährsansprüche werden hiermit mit Wirkung ab Kaufpreiszahlung, in jedem Fall ab Eigentumsumschreibung, an den Käufer abgetreten…; Entsprechende Grundbucheintragung wird bewilligt.“
Der Notar beantragt ausdrücklich auch die Eintragung eines „Vermerks“ bezogen auf diesen Passus.
Haltet ihr einen entsprechenden gesonderten Vermerk für zulässig?
Wenn ja, wie könnte man ihn so kurz wie möglich fassen?