Eintragung Sicherungsabrede

  • Mir liegt ein Antrag auf Grundschuldeintragung (Sicherungsgeber= Käufer) vor.

    Die Urkunde enthält eine übliche Sicherungsabrede zum Fortbestand der Grundschuld, in etwa:
    „ Die Grundschuld darf auch nach der Eigentumsumschreibung auf den Käufer bestehen bleiben. Alle Eigentümerrechte und Rückgewährsansprüche werden hiermit mit Wirkung ab Kaufpreiszahlung, in jedem Fall ab Eigentumsumschreibung, an den Käufer abgetreten…; Entsprechende Grundbucheintragung wird bewilligt.“

    Der Notar beantragt ausdrücklich auch die Eintragung eines „Vermerks“ bezogen auf diesen Passus.


    Haltet ihr einen entsprechenden gesonderten Vermerk für zulässig?
    Wenn ja, wie könnte man ihn so kurz wie möglich fassen?

  • Teile der Sicherungsabrede trage ich nie ins Grundbuch ein (wobei ich auch noch nie so einen seltsamen Antrag gehabt habe, wo sowas ausdrücklich beantragt wird :gruebel:) ;)

  • Bewilligt ist aber nicht die Eintragung der schuldrechtlichen Sicherungsabrede, sondern die Abtretung der Eigentümerrechte und Rückgewähransprüche. Ist formularmäßig und präventiv gar nicht so selten. Ungewöhnlich ist der Antrag. Die Abtretung der Rückgewähransprüche im Grundbuch setzt eine Vormerkung hierfür voraus. Und Eigentümerrechte gibt es vermutlich auch keine.

  • Hab einen solchen Antrag auch zum ersten Mal.

    Den Antrag vielleicht, die Bewilligung aber regelmäßig:

    . Abtretung Eigentümerrechte und Rückgewähranspruch -> z.B. Schöner/Stöber Rn 849 (Seite 345; "Der Veräußerer tritt bereits jetzt ..."; die "Ansprüche auf Löschung, Rückübertragung oder Verzicht" sind übrigens die Rückgewähransprüche); OLG München, Beschluss vom 13.12.2016 – 34 Wx 82/16

    . Zur Eintragung der Abtretung des schuldrechtlichen Rückgewähranspruchs -> Schöner/Stöber Rn 2342

    Bezweifle immer noch den Antrag.

  • Das meine ich auch, aber die Eintragung einer Vormerkung ist in meinem Fall nicht beantragt.
    Innerhalb der schuldrechtlichen Sicherungsabrede ist eine Abtretung enthalten.
    Und den Eintragungsantrag eines hierauf bezogenen "Vermerks" dahingehend auszulegen, dass der Anspruch auf Abtretung durch Vormerkung gesichert werden soll:gruebel:...

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