Hallo,
ich habe ein Testament vorliegen in dem die Erblasserin ihren Töchtern (3) mehrere Gegenstände vermacht hat.
A bekommt "Haus und Garten", muss aber hierfür eine Ausgleichszahlung an B (40.000) und C (30.000) leisten. Außerdem bekommt sie noch 5.000 für die Grabpflege.
B bekommt einen Anteil am Ferienhaus und einen Acker.
C wird im Testament nichts ausdrücklich zugewandt.
Jetzt ist es so, dass das Haus zu Lebzeiten schon an A übertragen wurde. Das Ferienhaus wurde auch schon verkauft. Im Nachlass ist noch der Acker und ca. 40.000 Bankguthaben.
Die Erben sind sich einig und beantragen einen Erbschein anhand der gesetzlichen Erbfolge. Begründung ist eher dürftig, bzw. nicht vorhanden. Sie gehen davon aus, dass die gesetzliche Erbfolge greift, da keine eindeutige Erbeinsetzung vorliegt.
Was meint ihr? Ich bin mir ein bisschen unsicher. Insbesondere wenn es um das Haus geht. Es ist unklar, ob es der Erblasserin auf die Zuwendung des Gegenstands an sich, oder auf die wertmäßige Beteiligung am Nachlass ankommt. Von den Erben ist keine weitere Begründung mehr zu erwarten...