Hallo,
ich habe die gesetzliche Betreuung einer im Heim lebenden Person übernommen, deren Vater vor 3 1/2 Jahren verstorben ist. Die vorherige Betreuerin (Anwältin) hat angeblich vergebens versucht, Auskünfte über Erbmasse und mutmaßliche Erben zu erhalten. Seitens des Nachlassgerichts in Nordrhein-Westfalen erhalte ich keine wesentlichen Informationen; dort weiss man auch nichts Konkretes über den Erbfall; Erbscheine wurden nicht beantragt. Die Sache erscheint deswegen brisant, da d. Betreute Sozialleistungen bezieht und das Sozialamt verlangt, dass ich mich um den Erbfall bzw. die Erbschaft kümmern soll. Zu alledem ist eine mutmaßliche Erbin (2. Ehefrau des Erblassers) mittlerweile ebenfalls verstorben.
Ich beabsichtige nun, aufgrund der unklaren Situation, die Anordnung einer Nachlasspflegschaft zu beantragen. Wäre dies e.E. das richtige Mittel?
In diesem Zusammenhang ist es auch schwierig, einen Anwalt zu finden, da der ja für vermutlich viel Arbeit kaum was verdient (Beratungshilfefall).
mfg