Hallo Forengemeinde,
ich habe in einer F-Sache einen Antrag des Antragsgegnervertreters nach § 126 ZPO auf dem Tisch. Kostenentscheidung: Antragsteller trägt die Kosten. VKH-Gebühren wurden durch den Antragsgegnervertreter bereits beantragt und an diesen ausgezahlt, sodass ich auch den Übergang insoweit feststellen muss.
Keiner von hier hatte jemals einen § 126-Antrag auf dem Tisch hat jemand ein Muster und worauf muss (ggf. bzgl. des Übergangs) achten?
Vielen Dank im Voraus!