Im Grundbuch wurde 1937 briefloses Recht (lediglich Kaufgeld benannt) für die Stadtgemeinde X eingetragen.
Vorgelegt wird eine Zustimmung zur Löschung der Staatsbank der DDR von 1978 im Original. Darin steht, das " ... nach den einschlägigen Bestimmungen ... das Recht auf diese übergegangen sei und sie der Löschung zustimmen. Löschungsantrag von einem Miteigentümer wurde formlos gestellt.
Ich habe leider Null-Ahnung mir das für die Löschung reicht oder evtl. noch Löschungsbewilligung der KfW-Bank erforderlich ist.
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