Löschung Kaufgeld Hypothek

  • Im Grundbuch wurde 1937 briefloses Recht (lediglich Kaufgeld benannt) für die Stadtgemeinde X eingetragen.
    Vorgelegt wird eine Zustimmung zur Löschung der Staatsbank der DDR von 1978 im Original. Darin steht, das " ... nach den einschlägigen Bestimmungen ... das Recht auf diese übergegangen sei und sie der Löschung zustimmen. Löschungsantrag von einem Miteigentümer wurde formlos gestellt.
    Ich habe leider Null-Ahnung mir das für die Löschung reicht oder evtl. noch Löschungsbewilligung der KfW-Bank erforderlich ist. :gruebel:

    Es ist von großem Vorteil, die Fehler, aus denen man lernen kann, recht früh zu machen.

    (Winston Spencer Churchill)

  • Das Recht (sehr wahrscheinlich eine Sicherungshypothek und damit per Gesetz brieflos) war in Volkseigentum übergegangen ("in den Staatshaushalt gefallen") und die Staatsbank war die zur Abgabe der Löschungsbewilligung befugte Stelle. Ich würde allerdings noch die Löschungszustimmung nach § 27 GBO fordern, da es sich nicht um ein nach dem ZGB bestelltes Recht handelt, das nicht eigentümerrechtsfähig wäre.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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