Adoption ausländisches Geburtsstandesamt

  • Ich mache schon einige Zeit die Auslandssachen, aber einen entsprechenden Fall hatte ich noch nicht.
    Vielleicht könnt ihr mir helfen.

    Also es handelt sich um eine Adoption. Die Angenommene wurde im Ausland geboren. Jetzt wurde mir die Akte vorgelegt um das ausländische
    Geburtsstandesamt zu benachrichtigen. :gruebel:

    Ich habe keine Ahnung wie ich das machen soll!

    Es handelt ich übrigens um Bulgarien.

  • Geht es nur darum Unterlagen zwecks Information/Benachrichtigung an das ausländische Geburtsstandesamt zu senden ? Oder soll das Standesamt irgendwie reagieren ?
    Wenn es um ersteres geht und die die Adresse des Standesamts bekannt ist würde ich die Sachen einfach per Einschreiben gegen internationalen Rückschein dorthin schicken, das ist für Bulgarien zulässig. Man könnte noch beim zuständigen Richter nachfragen ob die Schriftstücke übersetzt werden sollen.

    Falls du die Adresse gar nicht hast, würde ich die Antragstellerin auffordern ( oder vom Richter auffordern lassen, je nachdem wie das an deinem Gericht so geregelt ist), die entsprechenden Daten mitzuteilen. Das ist ja nicht deine Aufgabe herauszufinden um welches Standesamt in Bulgarien es sich handelt :)

  • Fällt das bei euch wirklich in die Zuständigkeit derer, die für Auslandssachen zuständig sind?
    Das dürfte doch nur eine Mizi aus der Verfahrensakte heraus sein, oder? Bei uns macht das jedenfalls die SE der F-Abteilung.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!