Ein Erbvertrag soll von der urkundenverwahrenden Stelle beim Amtsgericht aus der nicht besonderen amtlichen Verwahrung an die Vertragsschließenden gem. § 2300 Abs. 2 BGB zurückgegeben werden.
In der Urkundenverwahrung liegt aber lediglich eine einfache Kopie des Erbvertrags, das Original des Erbvertrags ist nicht mehr auffindbar. Möglichweise hat der seinerzeitige - zwischenzeitlich verstorbene Notar die Urschrift einmal wegen einer Beratung aus der amtlichen Verwahrung entnommen und nicht mehr zurückgelegt.
Muss jetzt die Urschrift anhand der vorhandenen Kopie (oder einer beglaubigten Abschrift, die sich evtl. noch im Besitz der Vertragsteile befindet) wieder hergestellt werden, damit die Rückgabe des Erbvertrags erfolgen kann ?
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…e-Urschrift-weg
https://www.gesetze-im-internet.de/urkersv/BJNR003950942.html