Mein Auftrag ist, vorhandene Salzgrundbücher auf Fehler zu prüfen und evtl. unterbliebene Abschreibungen von Salzabbaugerechtigkeiten nachzuholen.
Dabei ist mir aufgefallen, dass meine Kollegen z.B. 1982 für jedes Flurstück im Salzgrundbuch eine besondere Nummer im BV vergeben habe. Die Flurstücke waren im Grundbuch aber als ein Grundstück eingetragen. Da Salzabbaugerechtigkeit und Erbbaurecht sich im Wesen so ähnlich sind (grundstücksgleiche Rechte), wäre ich jetzt davon ausgegangen, dass die Grundstücke in ihrer Zusammensetzung im Salzgrundbuch ausgewiesen werden (also mehrere Flurstücke unter einer laufenden Nummer). Ist das hier anders? Steht das auch irgendwo?
Was genau soll denn in Spalte 3 e stehen?
Die Liegenschaftsbezeichnung (Flurst, Flur, Gemarkung) steht Spalte 3 a-b muss dann in Spalte 3 e jeweils "Salzabbaugerechtigkeit" eingetragen werden? Leider findet man in der GBV kein Muster dazu.
Meine Kollegen haben damals sogar mit Wiederholungszeichen in jeder Zeile gearbeitet.
Ich habe auch schon Fassungen gefunden,, in denen zunächst (ohne lfd. Nr.) über sämtliche Spalten "Recht zur Gewinnung von Stein-, Kali- und beibrechenden Salzen an:" geschrieben war und darunter dann alle einzelnen Flurstücke mit einzelnen BV-Nummern ohne Eintragung in Spalte 3 e.
Baustein aus SolumStar: "Salz an 1 Flurstück"
Sp. 1: 1
Sp. 2: -
Sp. 3 a-e: Recht zur Gewinnung von Stein- und Kalisalzen an
darunter Auflistung des Flurstücks/der Flurstücke
Da es so viele unterschiedliche Ausführungen gibt und ich die Kollegen von damals nicht mehr fragen kann, hoffe ich auf eure Hilfe.
Vielen Dank im Voraus.