Salzabbaugerechtigkeit - wie wird sie richtig eingetragen?

  • Mein Auftrag ist, vorhandene Salzgrundbücher auf Fehler zu prüfen und evtl. unterbliebene Abschreibungen von Salzabbaugerechtigkeiten nachzuholen.

    Dabei ist mir aufgefallen, dass meine Kollegen z.B. 1982 für jedes Flurstück im Salzgrundbuch eine besondere Nummer im BV vergeben habe. Die Flurstücke waren im Grundbuch aber als ein Grundstück eingetragen. Da Salzabbaugerechtigkeit und Erbbaurecht sich im Wesen so ähnlich sind (grundstücksgleiche Rechte), wäre ich jetzt davon ausgegangen, dass die Grundstücke in ihrer Zusammensetzung im Salzgrundbuch ausgewiesen werden (also mehrere Flurstücke unter einer laufenden Nummer). Ist das hier anders? Steht das auch irgendwo?

    Was genau soll denn in Spalte 3 e stehen? :gruebel:
    Die Liegenschaftsbezeichnung (Flurst, Flur, Gemarkung) steht Spalte 3 a-b muss dann in Spalte 3 e jeweils "Salzabbaugerechtigkeit" eingetragen werden? Leider findet man in der GBV kein Muster dazu.
    Meine Kollegen haben damals sogar mit Wiederholungszeichen in jeder Zeile gearbeitet.
    Ich habe auch schon Fassungen gefunden,, in denen zunächst (ohne lfd. Nr.) über sämtliche Spalten "Recht zur Gewinnung von Stein-, Kali- und beibrechenden Salzen an:" geschrieben war und darunter dann alle einzelnen Flurstücke mit einzelnen BV-Nummern ohne Eintragung in Spalte 3 e.

    Baustein aus SolumStar: "Salz an 1 Flurstück"

    Sp. 1: 1
    Sp. 2: -
    Sp. 3 a-e: Recht zur Gewinnung von Stein- und Kalisalzen an
    darunter Auflistung des Flurstücks/der Flurstücke

    Da es so viele unterschiedliche Ausführungen gibt und ich die Kollegen von damals nicht mehr fragen kann, hoffe ich auf eure Hilfe.
    Vielen Dank im Voraus.

  • Also ich nehme tatsächlich den Baustein aus Solum dafür. Dann steht in Spalte 3e nichts. Ich wüsste aber auch nicht, weshalb das verkehrt sein soll? Es steht ja oben drüber, dass es ein Recht zur Gewinnung von Stein und Kalisalzen ist. Zwar wird die Flurstücksbezeichnung selbst verwandt, die Wirtschaftsart kann ja aber nicht eingetragen werden (z.B. Gebäude und Freifläche), weil das hier gar nicht zutrifft. Es steht ja oben drüber, was es genau ist. Das sagt z.B. auch Haas in Nds. Rpfl. 1982, S. 105 ff.. Da findest du auch ein paar Eigenheiten zur Buchung.

    Das mit der BV-Nr. finde ich merkwürdig. Ich sehe häufig eher sog. Sammelbuchungen der Flurstücke oder die Eintragung unter einer lfd. Nummer. Halt je nachdem, wie es damals im Grundstücksgrundbuch war. Da Salzabbaugerechtigkeiten nicht fortgeführt werden, sind es häufig ja die uralten Flurstücksbezeichnungen. Heutzutage ist ja die BGH Entscheidung aus dem Jahr 2012 zu berücksichtigen, wenn man eine Salzabbaugerechtigkeit an einem Flurstück teilt (Notwendigkeit eines Lagerisses eines Markscheiders). Damals gab es aber eine solche noch nicht. Wir haben viele Salzgrundbüchern, in denen wie gesagt, die Buchung exakt so erfolgt ist, wie sie eben damals im Grundstücksgrundbuch war. So wurden deine Salzabbaugerechtigkeiten damals einfach geteilt :gruebel:

    Darf ich fragen weshalb du diese Grundbücher aufräumen musst? Datenbankgrundbuch?

  • Darf ich fragen weshalb du diese Grundbücher aufräumen musst? Datenbankgrundbuch?

    Richtig getippt.

    Den Aufsatz von 1982 habe ich auch durchgeforstet, aber eine Antwort, ob jedes Flurstück (so wie von den damaligen Kollegen nach 1982 eingetragen) eine eigene Nummer im Salzbuch bekommt und damit das "Grundstück" geteilt werden würde, habe ich darin nicht gefunden. Ich war auf der Suche nach einer Begründung für deren Handeln - aber vermutlich haben sie die mit in den Ruhestand genommen.
    Ich würde auch immer die Solum-Bausteine nutzen. Bei der Frage der Fortführung bei Veränderung der Flurstücksbezeichnung scheiden sich ja nun die Geister. Wenn im Salzdatenbankgrundbuch nicht die aktuellen Flurstücke vermerkt sind, macht die Datenbank insoweit leider keinen Sinn. Dann ließe sich leider weiterhin nicht ermitteln, welche Grund-/Flurstücke mit welchen Rechten belastet sind.

  • In der Datenbank steht die Salzabbaugerechtigkeit, die mit der aktuellen Flurstücksbezeichnung des Grundstücks "darüber" ja gerade nichts zu tun hat!

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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