Testamentsverwahrung

  • Hallo,

    kann ein Testament einer Person, die in Südafrika wohnt, in Deutschland in Verwahrung genommen werden?

    Die Person hat zwei Testamente erstellt. Ein Testament für das Vermögen in Deutschland und ein Testament für das Vermögen in Südafrika.

    Meiner Meinung nach ist das doch gar nicht möglich, oder?

    Wie erfährt das deutsche Gericht denn, wenn die Betroffene stirbt? Das Standesamt in Südafrika wird bestimmt nicht das hiesige Testamentsregister vom Tod informieren...

  • Hallo,

    Meiner Meinung nach ist das doch gar nicht möglich, oder?

    Wieso sollte das nicht möglich sein?

    Wie erfährt das deutsche Gericht denn, wenn die Betroffene stirbt? Das Standesamt in Südafrika wird bestimmt nicht das hiesige Testamentsregister vom Tod informieren...

    Spätestens durch die nach §351 FamFG erforderlichen Ermittlungen.
    Oder durch eine der in #2 aufgezeigten Möglichkeiten. Es ist in diesem Fall Sache des Testators Vorsorge dafür zu tragen, dass das Gericht Kenntnis erlangt.

  • Nach der EU-ErbrechtsVO kann ich doch nur über den gesamten Nachlass verfügen. Demnach ist es doch nicht möglich ein Testament über das Vermögen in Südafrika und ein Testament über das Vermögen in Deutschland zu verfassen.

  • Hast du die Testamente selbst gelesen? Der Testator kann doch mit Vermächtnissen und Teilungsanordnungen gearbeitet haben. Und überhaupt: Was kümmert dich das bei der Verwahrung?

  • Nach der EU-ErbrechtsVO kann ich doch nur über den gesamten Nachlass verfügen. Demnach ist es doch nicht möglich ein Testament über das Vermögen in Südafrika und ein Testament über das Vermögen in Deutschland zu verfassen.


    Sorry, aber das ist Unsinn. Es gilt (aus EU-Sicht) für den gesamten Nachlass das gleiche Recht. Und Erben kann ich auch nur einheitlích einsetzen. Aber getrennt verfügen kann ich natürlich schon. "Ich vermache mein gesamtes in Südafrika sich befindliche Vermögen, bewegliches wie unbewegliches, meinem Sohn Hans. Ich vermache mein gesamtes in Deutschland sich befindliche Vermögen, bewegliches wie unbewegliches, meinem Sohn Fritz." = kein Problem.

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