Hallo Forengemeinde,
es liegt ein Antrag nach § 212 InsO in einem Nachlassinsolvenzverfahren vor. Antragsberechtigt sind ja die Erben. Wie lasst ihr euch die Antragsberechtigung nachweisen? Vorab: Aus der Akte ergeben sich keinerlei Hinweise (bei Verfahrenseröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens wurden keine Hinweise verlangt, es wurde immer davon ausgegangen, dass die nun handelnde Person Alleinerbin ist (Mutter des Erblassers).
Für Antworten bin ich dankbar!