Hallo zusammen,
zu einem Pfüb aus dem Jahr 2016 bekomme ich den Antrag, die nunmehr volljährig gewordene Tochter der Schuldnerin bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens unberücksichtigt zu lassen, weil die Tochter durch die Volljährigkeit dem Eigenverantwortungsgrundsatz unterliegt.
Die Schuldnerin habe ich angehört. Es kam keine Reaktion.
Kann ich dem Antrag einfach so stattgeben? Möglicherweise ist die Mutter ja nach wie vor unterhaltspflichtig...