Alte Version der Satzung erhalten?

  • Liebe Registerianer ;)

    ein ratloser Rechtsanwalt wäre für etwas Hilfe dankbar.

    Ich streite derzeit mit einer Genossenschaft. Entscheidend für den Ausgang der Sache ist ein bestimmter Passus der Satzung welcher sich mit dem Erwerb der Mitgliedschaft bzw. der Einzahlung der Anteile beschäftigt. Aus naheliegenden Gründen hat die Genossenschaft kein gesteigertes Interesse diese alte Satzung zur Verfügung zu stellen.

    Die Einzahlung der Anteile ist keine der nach §16 Abs. 1 GenRegV "nach ihrem Inhalt" aufzunehmenden Inhalte. Entsprechend findet sich im Online-Register auch nur die Eintragung, dass der entsprechende Paragraph geändert wurde, nicht jedoch wie genau.

    Allerdings besagt §16 Abs. 2 GenRegV ja, dass "der vollständige neue Satzungswortlaut ... zu den Akten zu nehmen" ist. Das Ding muss also zumindest irgendwann einmal vorgelegen haben (sofern das keine neue Regelung ist).

    Daher meine Frage:

    - Wie lange wird eine solche Satzungsänderung im Archiv gehalten? Es geht hier um eine Änderung aus dem Jahr 2013.
    - Sollte diese noch vorliegen, kommt man da dran? Und wenn ja, wie ist das Procedere?

    Vielen Dank
    E_A

  • Eben, die Satzung ist normalerweise in der Akte und die Akte gibt es, solange es die Genossenschaft gibt (und noch einige Zeit darüber hinaus). Einfach das Registergericht zum Az. anschreiben und die Kopiekosten bezahlen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Wenn die alte Satzungsfassung nicht online über das Registerportal unter der Rubrik DK abrufbar ist (erst für Dokumente seit ca. 2008 möglich), befindet sie sich noch in den Papierakten des Registergerichts. Von dort kann eine Kopie gefordert werden. Es entstehen Kopiekosten.

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