UB bei Rückabwicklung Kaufvertrag

  • Hallo!

    ein Erwerber wurde vor Jahren ins Grundbuch eingetragen, nun wird der damalige Grundstückskaufvertrag durch Aufhebungsvertrag aufgehoben. Der Notar behauptet unter Hinweis auf 16 Abs. 2 Grestg, dass hierfür keine UB erforderlich sei.

    Man benötigt doch auch in diesem Fall eine UB, da kein ausnahmetatbestand vorliegt, oder?

  • Ob tatsächlich im konkreten Fall eine Steuerfreiheit vorliegt, ist vom Finanzamt zu prüfen.

    Das Finanzamt hat im Falle des § 16 II Grunderwerbsteuergesetzes eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erteilen, siehe Pahlke, GrEStG, Rn. 70 zu § 16 GrEStG.

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