Erbausschlagung Betreuerin

  • Hallo,
    ein Betreuter ist überraschend Erbe geworden. Die Betreuerinwill das Erbe ausgeschlagen, eine betreuungsgerichtliche Genehmigung zurErbausschlagung wurde erteilt - mit dem Hinweis von dieser erst nach Ablauf derRechtsmittelfrist gebrauch zu machen.
    Die Rechtsmittelfrist läuft Anfang des Monats ab. DasNachlassgericht wird sie dann anschreiben und mit einer Frist die Ausschlagunganfordern.
    Das Problem ist das die Betreuerin sich dann im Urlaubbefindet und nicht rechtzeitig das Schreiben zurücksenden kann. DasNachlassgericht ist der Auffassung das dann entweder ein Vertretungsbetreuerbestellt werden muss oder der Betreute einfach Pech hat da der Urlaubterminlich schlecht geplant wurde undeine Ausschlagung nicht mehr möglich sein wird.
    Wie soll sich die Betreuerinn verhalten?

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