Allgemeines zum Wechsel des Bundeslandes

  • Hallo liebe Community,

    Ich habe die Suchfunktion bereits genutzt, habe aber nichts gefunden, das alle meine Fragen beantwortet.
    Ich erwäge derzeit einen Wechsel des Bundeslandes nach Bayern. Die Gründe dafür liegen eigentlich darin, dass mein Partner und ich die Berge so sehr lieben und wir gerne näher dran wohnen würden. Die bayrische Lebensart gefällt uns auch gut und gutes Bier machen sie auch noch :P . Am liebsten würden wir nach Österreich gehen, das ist wohl aber etwas zu schwierig.

    Ich dachte eigentlich immer, dass es bei den Länder-Wechselwünschen auch eine offizielle Liste gebe, dem scheint ja aber nicht so...
    Habe ich es richtig verstanden, dass ich mir auf eigene Faust einen Tauschpartner suchen muss und dann muss der beabsichtigte Wechsel wo angezeigt werden? Und sollte man den bisherigen Dienstherrn von Anfang an informieren? Ich habe etwas Bedenken, in Ungnade zu fallen und am Ende klappt der Wechsel nie oder erst nach langer Zeit.. Hat jemand Erfahrungen wie der Wechselwunsch aufgenommen wurde? Ich bin an meiner derzeitigen Behörde noch kein Jahr und bin aber auf eigenen Wunsch hierhergekommen. Anstandshalber würde ich daher noch ein paar Monate warten, um mit meinem Wunsch um die Ecke zu kommen. Das Leben ändert sich halt...

    Hat jemand vielleicht auch Erfahrungswerte, wie lange es gedauert hat, das Land zu wechseln? Und muss der Tauschpartner die gleiche Beförderungsstufe haben wie ich?
    Ich würde dann direkt auf die Stelle des Tauschpartners in seinem bisherigen Gericht kommen und müsste über Versetzungsanträge zusehen, dorthin zu kommen, wo ich hinmöchte? Macht es das schwieriger, dass ich nicht auf "klassischem" Posten am AG bin?

    Und wird man als "Hinzugekommener" ggfs. im neuen Bundesland bei Beförderungen schlechter gestellt?

    Mehr fällt mir gerade nicht ein :D Ich freue mich auf sachliche Beiträge :)

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