nachträglicher Vollzug eines Kaufvertrages aus dem Jahre 1963

  • Ich habe jetzt den Fall, dass die Gemeinde die Einbuchung von zwei Grundstücken
    auf das Grundbuchblatt XY beantragt.
    Begründet wird dies damit, dass die Gemeinde die Verkehrssicherungspflicht trägt
    und die Straße unterhält. Weiter wird versichert, dass sich die Grundstücke als sogenannte
    Verkehrsfläche durch Kaufvertrag vom 01.01.1963 bei Herrn Notar ….., UR.-Nr. 1/1963
    im Eigentum der Gemeinde befinden.
    Als Nachweis wird eine Kopie des Kaufvertrages beigefügt. Aus diesem geht hervor,
    dass "Z" an die Gemeinde zwei Grundstücke verkauft. Auflassung wurde darin er-
    klärt.

    Hier wurde festgestellt, dass die beiden Grundstücke in zwei verschiedenen Grund-
    büchern gebucht sind und das als Eigentümer "XY" eingetragen ist.
    Als Eigentümer war der in dem o.g. Kaufvertrag erschienene Verkäufer. Dieser ist
    verstorben und seine beiden Kinder waren als Erben in Erbengemeinschaft ein-
    getragen.
    Aufgrund Auflassung ist nunmehr eines der Kinder in beiden Grundbüchern als
    Eigentümer eingetragen.
    Der Kaufvertrag aus dem Jahre 1963 befindet sich nicht in den Grundakten.

    Der entsprechende Sachverhalt wurde der Gemeinde mitgeteilt, die nunmehr
    den Vollzug des Kaufvertrages aus dem Jahre 1963 beantragt.:confused::confused:

  • Hatte vorletzes Jahr mal so was in der Richtung, aber bei dir ist noch eine Auflassung dazwischen und damit dürfte sich die Sache aufgrund anzunehmendem gutgläubigen Erwerb erledigt haben:

    Eine beim Grundbuchamt eingegangene, aber nicht vollzogene Auflassung aus dem Jahr 1966 kann auf Eintragungsantrag auch noch nach mehreren Jahrzehnten durch Eintragung der Erben der Erwerber als Eigentümer vollzogen werden, sofern die übrigen Eintragungsvoraussetzungen nachgewiesen sind.

    OLG München, Beschl. v. 4.12.2017 – 34 Wx 402/17
    (FGPrax 2018, 67, beck-online)

    Weis halt einfach den Antrag aufgrund fehlender Voreintragung des Veräußerers und aufgrund Formmangel zurück.

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