Hallo allerseits!
Hier stellt sich gerade die Frage, wer (Zwangsversteigerungsgericht oder bestellter Gutachter) für die Information der Bewohner / Mieter und die Einholung evtl. Zugangsberechtigungen (Altlastenverdacht) zuständig ist.
Weiss jemand näheres zu dem Thema?
Dass das Zwangsversteigerungsgericht dafür zuständig sein soll, wäre mir neu….