Einholung Zugangsberechtigungen für Gutachten

  • Hallo allerseits!

    Hier stellt sich gerade die Frage, wer (Zwangsversteigerungsgericht oder bestellter Gutachter) für die Information der Bewohner / Mieter und die Einholung evtl. Zugangsberechtigungen (Altlastenverdacht) zuständig ist.
    Weiss jemand näheres zu dem Thema?
    Dass das Zwangsversteigerungsgericht dafür zuständig sein soll, wäre mir neu….

    Ich habe immer solange ein Konzentrations- und Motivationsproblem, bis ich ein Zeitproblem habe :teufel:

  • Es ist Sache des Schuldners, den Sachverständigen über das Versteigerungsobjekt umfassend zu informieren und ihm die Besichtigung und ggfs. erforderliche Untersuchungen zu ermöglichen. Dazu gehört, sofern für die Bewertung erforderlich, auch die Information der Mieter/Nutzer und die Gewährung des Zugangs zwecks Klärung eines Altlastenverdachts.

  • Ob Zugang gewährt wird, ist einzig Sache der Parteien. Im Streitfall entscheidet ein Prozessgericht, zB in Familiensachen.

    Das Versteigerungsgericht hat damit nichts zu tun.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Es ist Sache des Schuldners, den Sachverständigen über das Versteigerungsobjekt umfassend zu informieren und ihm die Besichtigung und ggfs. erforderliche Untersuchungen zu ermöglichen. Dazu gehört, sofern für die Bewertung erforderlich, auch die Information der Mieter/Nutzer und die Gewährung des Zugangs zwecks Klärung eines Altlastenverdachts.

    Machen das die Schuldner auch tatsächlich? :gruebel: :cool:

  • Die Schuldner erhalten von mir folgenden Hinweis:
    Falls dem Sachverständigen der Zutritt zum Versteigerungsobjekt unbegründet verweigert wird, schätzt dieser den Wert der Innenausstattung unter Berücksichtigung eines Sicherheitsabschlages (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 07.12.2017, V ZB 86/16). So entstandene Unrichtigkeiten bei der Wertfestsetzung müssen akzeptiert werden.

    Der SV holt selbst Informationen bei Ämtern und Behörden ein, ermittelt ggfs. die Mieter, sofern ich ihm noch keine nennen kann. Den Zeitaufwand rechnet er ab. Das könnte sich der Schuldner sparen, muss er aber nicht.

    Gutachten mit und ohne Innenbesichtigung/Grundstückszugang hab ich etwa 50 : 50.

  • In meinem vorliegenden Fall geht es um die Abklärung eines Altlastenverdachts (Versteigerungsobjekt ist eine Eigentumswohnung).
    Es sollen sondierende Untersuchungen (Bohrungen) durchgeführt werden; vor Ort wurde die Gutachterfirma dann von einem der anderen Wohnungseigentümer quasi wieder weggeschickt, da dieser "von nichts wüsste".... :gruebel:

    Ich habe immer solange ein Konzentrations- und Motivationsproblem, bis ich ein Zeitproblem habe :teufel:

  • Ich hatte noch keinen Fall, in welchem der SV auf die Idee gekommen wäre, durch tatsächliche Untersuchung den Altlastenverdacht zu bestätigen oder auszuräumen.
    Das erwarte ich auch nicht. (Ebensowenig wie Baumängeluntersuchungen.)

    Kann verstehen, dass der andere Wohnungseigentümer es nicht gut findet, wenn dein Gutachter in das Gemeinschaftseigentum eingreift. Denke, dass das nicht erzwungen werden kann.

  • Der Sachverständige gibt da auch nur Informationen weiter, ob eine Altlast bestehen könnte. Das Gericht entscheidet dann darüber, ob und was zu veranlassen ist.

    Eine gute Informationsquelle ist da auch das Regierungspräsidium. Die haben uU sogar schon Untersuchungen angestellt, sind gerade mitten in der Sanierung oder erklären, dass sich das erledigt hat, weil entweder gar kein produzierendes Gewerbe stattgefunden hat oder sich die Belastung durch den Neubau vor 5 Jahren erledigt hat.

    Der Sachverständige für Hochbau macht aber so oder so kein Gutachten zur Frage der Altlasten. Dafür gibt es Sachverständige für Altlasten.

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    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Der Sachverständige gibt da auch nur Informationen weiter, ob eine Altlast bestehen könnte. Das Gericht entscheidet dann darüber, ob und was zu veranlassen ist.

    In der Regel bestelle ich dann auch den dazu passenden SV. Der Originär bestellte SV sucht sich da keinen aus.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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