Die Schuldnerin hat von der KFZ Versicherung ihre Auslagen für eine Übernachtung und Rückführung nach einem Unfall erhalten, welche auf das P Konto gezahlt wurde.
Die Schuldnerin ist für diese Kosten in Vorlage getreten.
Sie begehrt nun die Freigabe.
Ich finde leider nichts, was auf diesen Fall passt.
Ersatzforderungen für Sachschäden sind unbeschränkt pfändbar.
Ist das hierauf anzuwenden?
Liebe Grüße